weiß jemand, ob es per Design so gedacht ist, dass man ein E-Rezept nur nach dem Einlesen der eGK ausstellen kann? Auch nach dem Eintragen des Versicherungsnachweises (Ersatzverfahren) blockiert das PVS (Medistar) weiterhin die Erstellung eines E-Rezeptes und gibt diese Funktion nur dann frei, wenn die eGK eingelesen wurde. Kann und wird im Alltag sicherlich problematisch sein.
Hat jemand hierzu Hintergrundinfos? Danke im Voraus!
also per design glaub ich eigentlich nicht, hab ich jedenfalls noch nix gehört, dass es so sein soll
hab hier grad mal bei mir selber im PVS getestet , also manuelle Aufnahme/Ersatzverfahren gemacht bei GKV Patient und dann geschaut, ob es bei mir (Charly/Solutio) geht: also bei mir wird es nicht blockiert. Evt. somit nur eine Einschränkung, die speziell Medistar setzt allgemein oder individuelle Konfig IIhres Medistar-ErezeptSettings? Dienstag nächste Woche kommt abends bei mir eine Patientin zur Behandlung, die MFA ist mit Medistar, die frag ich mal, ob es bei denen läuft mit eRezept, wenn sie eine manuelle Aufnahme machen, werde berichten:-)
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So, ich habe jetzt nochmal Rücksprache mit der Hotline gehalten und es wurde festgestellt, dass mir eine falsche Information gegeben wurde. Es wurde via Fernwartung etwas getestet und der Fehler lag an anderer Stelle. Es ist also problemlos möglich, ein E-Rezept auch beim Ersatzverfahren auszustellen. Habe es soeben erfolgreich getestet.
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