ich hatte kürzlich den Fall, dass sich in einer Praxis keine eAU versenden ließ, eRezepte aber sehr wohl. Grund für die Probleme mit den eAU war der KIM-Client, so weit, so normal. Da das eRezept ja aber immer lief, habe ich beim Support des PVS (Albis) nachgefragt und die Antwort erhalten, dass eRezepte nicht über KIM versendet werden. Dies hat mich verwundert, da ich bisher davon ausgegangen war, sämtliche TI-Dienste, die in irgendeiner Form Informationen zwischen Praxen, Apotheken und Krankenkassen austauschen, wären KIM-basiert.
Ist das eRezept tatsächlich ganz anders konzipiert oder hat hier CGM nur mal wieder eine "Speziallösung" konstruiert? Baut jeder Hersteller für das eRezept eigene Übertragungslogiken?
Hallo und ja das war, als das eRezept seine Pilotphase verlassen hatte, mir auch aufgefallen. Es wird anscheinend eine andere Leitung verwendet. Nachforschen kann man ggf. auf github und den erezept paketen die eigentlich von allen PVS-herstellern genutzt werden. Es sind also keine E-Mails, und wenn man bspw. von eHKPs absieht, wie soll man ein eRezept stornieren über KIM? einen eHKP kann man auch stornieren, obwohl alles über KIM gehandhabt wird.
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„Wir brauchen Regierungen, die sich des Schadens für Zivilpersonen bewusst sind, der aus dem Anhäufen und Ausnutzen solcher Software-Sicherheitsprobleme entsteht“– Brad Smith, Microsoft, </Ironie>
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ja, ERezept läuft komplett anders- ist keine Speziallösung CGM:-) es handelt sich um einen VPN, der in eine VAU (Vertrauliche Ausführungsumgebung) zu den eRezept-Servern aufgebaut wird-das ist vollständig unabhängig vom KIM Fachdienst. Das PVS macht via Konnektor den VPN auf feste Zielserver auf, die je nach PVS und Setting im Netzwerk als statische Route auf dem Sever des PVS angelegt werden müssen:
Der VPN ist end zu end Praxisserver/PVS und ERezeptServer - sieht man sehr schön mit mit Wireshark . Anbei ein Beispiel:
Mit KIM hat das ganze komplett nichts zu tun.
Details auch nochmal siehe HIER im Forum unter Stichwort/Titel: #1 | VAU - Sicherheitsbedenken -aktueller Diskurs- und warum Entscheidung für VAU bei Konzept eREzept?
Bei der eHKP-Stornierung kann man sich ggf. auf die Zeit mit dem HKP auf Papier (also der Zeit vor dem e-HKP) ansehen und Verbindung mit § 130 ff. BGB.
Wann ist eine Willenserklärung zugegangen und wirksam? Wenn der Widerspruch nicht auf alternativem Weg (bspw. Fax) dem Empfänger schon vorher zugegangen ist (im Machtbereich, Briefkasten der Krankenkasse). Ggf. gibt es da noch andere Regeln, es hängt auch davon ab, wie und vorallem wann der Empfänger die Willenserklärungen empfängt.
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Also passt zwar nicht ganz zur Fragestellung des Beitrags, aber ich antworte trotzdem mal kurz: Also ich mach es im fall des Falles so: ich ruf die Kasse an, sage, dass ich den eHKP stornieren möchte, und dass das System so doof ist, dass man nicht storno von uns aus machen kann, weil die Spezifikation und/oder mein PVS Hersteller dieses Feature als nicht notwendig erachten und sich das auch bis zu meiner REnte offensichtlich nicht ändern wird und dann soll sie es ablehnen aktiv und dazu schreiben: Storno auf Wunsch:-) Dann hab ich was schriftlich im System:-)
zum eHKP (oder EBZ, wie er jetzt heißt): Die technischen Vorgaben dazu kommen von GKV-SV und KZBV (also ohne Beteiligung der gematik). Details dazu finden sich hier: Technische Dokumentation EBZ
Leider hat man dort keine Option für Stornierungen vorgesehen. Den Bedarf dazu gerne an die KZBV tragen...
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