unser Entlassmanagement trat Anfang des Jahres an mich heran, weil der Antrag auf Anschlussheilbehandlung (oder auch: Anschlussrehabilitationsmaßnahme) ab 1. Mai 2025 mit KIM zu versenden ist. Kein Problem dachten wir, Dokumenttyp in i.s.h. med angelegt, schon kann der G0250 der DRV als PDF per KIM verschickt werden. Nun tauchte eine 44-seitige technische Anlage zu diesem Thema auf, in der ein strukturierter Dokumenttyp hierfür spezifiziert wird. Den haben wir (noch) nicht und bekommen ihn bis zum 1. Mai auch nicht hin. Völlig unklar ist mir, ob die gesetzliche Verpflichtung explizit die Art des Dokuments nennt. Ich finde den entsprechenden Erlass einfach nicht, sondern nur Stellen, die auf die kommende Verpflichtung hinweisen. Hatte jemand mit diesem Thema schonmal Berührung?