Ich teile hier mal die berechtigte und wichtige Praxisfrage einer allgemeinmedizinischen Kollegin, die gern wissen würde, ob sich jetzt in Zukunft für sie mehr Transparenz ergibt beim Verordnen, wenn ein Neupatient sie schon beim ersten Termin um z.B. Tramal Verordnung bittet- ob sie dann zukünftig sicher sehen können, ob er schon vorher bei einem oder mehreren Kollegen "um die Ecke" oder "anderswo" bereits auch sich hat Tramal aufschreiben lassen?
Konkret: erscheint in der eML alles in der Liste und der Patient kann DAS nicht löschen oder hat er wieder eine weitere feingranulare Berechtigung , auch hier die Medikamente, von denen er nicht möchte, dass bekannt ist, dass die bereits verordnet wurden, auszublenden?
Ich habe versucht im Internet dazu mal allgemein zu recherchieren: Mein bisherige Ergebnis lautet: 1. eML kann der Patient NICHT manipulieren durch Ausblenden- was über eRezept verordnet wurde ist in der LIste drin und über die epA vom Arzt auch abgreifbar 2. wenn allerdings eine Papierverordnung Muster 16 vorlag, erscheint die nie in der eML und somit ist die EML auch nur ein Baustein , aber keine absolute Sicherheit für Übersicht vollständig bei den Medis 3. ebenso befinden ich in der eML weiterhin keine echte btm-Verordnungen, die ja weiter noch nur Papier sind, auch keine Privatrezepte 4. wenn der Patient keine ePA hat oder dem Arzt den Zugriff verwehrt /entzieht kann er auch nicht in die epA gucken, auch bei eML nicht 5. im Moment gibt es nur einen Rückblick über die letzten 12 Monate , was davor ist, wird ohnehin nicht angezeigt bis auf weiteres 6. der eMP kann als PDF /DOkument weiterhin in die epA hochgeladen werden- im Ggs. zur eML ist er ausführlicher und enthält auch Einnahmehinweise, Allergie/Unverträglichkeiten usw. - allerdings kann wiederum der Patient den eMP verbergen , die EML hingegen kann er nicht verbergen, die steht offen in der epA
Fazit: wenn ein Patient weiterhin sich im Umkreis in vielen Praxen Tramalverordnungen erschummeln will ohne dass es auffällt, ist das auch in Zeiten von ePA /EML möglich:
er muss dazu entweder: eine ePA ganz verweigern/ablehnen- sie darf nicht existieren: ohne epA keine EML oder dem Arzt wo er neu hingeht, den Zugriff auf die ePA aktiv verweigern/das Recht für die Praxis aktiv entziehen oder er muss die Internetverbindung der Praxis kappen wo er hingeht, ohne INternet kann die Praxis auch wenn er eine ePA nicht hat, kein eRezept erstellen und MUSS dann Papier machen ohne Zugriff auf die eML oder er gibt sich als Privatpatient aus und lässt sich Muster 16 verordnen
Also: eine absolute Sicherheit hat der Arzt auch mit der EML nicht- sie ist ein weiterer Informativer Baustein aber keine Garantie auf Vollständigkeit bei der Information zu bestehenden oder zurückliegenden ärztlichen Verordnungen Liege ich mit dem, was ich hier zusammengestellt habe so richtig? Passt das so ?
Dazu aber der Hinweis, dass Patienten eigentlich keine Wahl der Verordungsmethode haben. Bei zwielichtigen Gestalten kann die geneigte Praxis es auch durchaus einfach verweigern, ein Papierrezept auszustellen und kann auf dem eRezept bestehen. So machen wir das mitunter.