Ich habe den neuen EHBA jetzt da und möchte ihn via PVS /Charly aktivieren. Ich frage mich gerade: kann ich den alten EHBA parallel aktiv lassen neben dem neuen EHBA , um erstmal Fallback zu haben, weil wer weiß , ob die Aktivierung klappt und alles passt?
Folgende Fragen im einzelnen:
1. lässt D-Trust das überhaupt grundsätzlich zu ? Oder krieg ich dann Fehler, wenn ich 2 gültige Signaturausweise in Verwendung habe? Oder wird mit Aktivierung EHBA neu automatisch sowieso dann der alte EHBA ungültig?
2. Wie geht mein PVS damit um, falls übergangsweise grundsätzlich beide EHBA nebeneinander in Verwendung ok sind: (Der EHBA ist bei mir hier nicht dauerhaft gesteckt, der kommt nur rein, wenn benötigt. Das System würde wenn also nur entweder EHBA alt ODER neu sehen) - aber in manchen Feldern setzt Charly jedenfalls im Frontend bei den Signaturkarten nur den Wert "Name Behandler" - kann es dann sein, dass er da dann mit 2 identischen Namen durcheinander kommt? "Oder ist im Backend immer die Kartennummer mit im Table so dass das keine Rolle spielt weil ja eh bei mir nur der eine oder der andere Ausweis steckt?
Weitere Frage:
Gibt es eigentlich eine Frist, bis wann man bei D-Tröstlich die Zertifikate freigeschaltet haben MUSS? also bei SMC-B war das immer der fall, beim EHBA, ich weiß nicht mehr wie es damals war, ist ja erst mein zweiter .... im Anschreiben steht nur, DASS man freischalten soll, aber es wurde KEINE Frist aktiv erwähnt hier...
wie haben in charly web erst die Behandler vom alten eHBA entfernt (vorher alte eHBA im Kartenleser mit neuer eHBA getauscht), gespeichert, dann PIN.CH und PIN.QES des PIN.HBA geändert und die behandler auf die neue eHBA übertragen mitsamt der zu signierenden Dokumente (1 eRezept, 4 eHKP's und eine HKP-Verlängerung). Ich glaube das eRezept ging nicht, muss später per pgAdmin4 entfernt werden
ZitatAktion fehlgeschlagen 2025-10-19T21:57:52.520+02:00 Der Signaturauftrag SignatureTaskId{uuid=b2ff1a65-4153-4b79-a1e2-3XXXXXXXXXX} konnte nicht signiert werden. Der aktuelle Status ist: FAILED.
der alte eHBA war schon am 09.10.2025 abgelaufen und der neue eHBA kam an am 15.10.2025 erst am. Aktivierungsdatum war der 16.10.2025, weil wir langsam sind wie Schnecken, um einen simplen Brief zu schicken, zu lange gezögert, das Antragsformular zu schicken. Ich denke, dass ein Fallback möglich ist, aber nicht 2 eHBAs in einem Kartenlesegerät gleichzeitig. Zu dem Rest kann ich mich noch nicht äußern.
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Zitat von Junioruser1976 im Beitrag #1 Gibt es eigentlich eine Frist, bis wann man bei D-Tröstlich die Zertifikate freigeschaltet haben MUSS? ...
Am 30.10.2025 hat mich D-Trust infomiert per Mail, dass sie bereits ab 24.11. für die Kunden wie mich, die bereits einen neuen ECC- EHBA bestellt und bekommen haben, anfangen, die alten Zertifikate zu sperren- somit gibt es indirekt also schon eine Frist, wer jetzt den neuen EHBA schon liegen hat, ihn bis 24.11. schon freizuschalten und zu aktivieren, auch wenn der alte eigentlich bis Jahresende gültig wäre weiter und ja auch erst zum 1.1.26 dann RSA auf ECC eingeläutet wird.
Ich teile das mal hier an dieser Stelle, weil diese Mail ja nicht die Systembetreuer und SupportMitarbeiter bekommen werden, sondern jeweils wenn nur die EHBA Besitzer- und bei Fragen vom Kunden in Richtung "mein alter EHBA geht plötzlich nicht mehr, Signatur geht nicht" sollte man supportseitig daher auch ab Ende 11/25 bereits eine vorzeitige Zertifikatssperrung des alten EHBA ggf. als Fehlerursache mit einbeziehen. Und falls der EHBA Wechsel extern beauftragt wurde zur Durchführung müssen ggf. noch auch systembetreuerseitig evt. die Termine geprüft und erforderlichenfalls vorgezogen werden, damit alles nahtlos weiterläuft, zumindest bei D-Trust EHBAs - wie es die anderen Kartenanbieter machen, weiß ich nicht.
Freue mich auch gern falls mir jemand fachlich erklären kann, warum das Sperren der Signatur der alten EHBA so komplex ist, dass man schon am 24.11. damit anfangen muss. Ich dachte immer, dass das digital ein schneller Prozess ist, den man automatisiert machen kann- aber irgendwie scheint das ja doch komplexer zu sein... weiß jemand hier mehr dazu ?
Zitat DTRust: "Um die fristgerechte Sperrung der G2.0-Karten umzusetzen, müssen wir die qualifizierten Zertifikate Ihres alten elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) mit der Ausweisnummer/ICCSN xxx zum Kartenantrag GHyy (Vorgangsnummer:4711...) zeitnah sperren. Dies geschieht im Zeitraum ab 24.11.2025 bis 31.12.2025. (Die Angabe eines genauen Sperrzeitpunkts ist aufgrund der Menge der Betroffenen leider nicht möglich.)"