Ich habe einen neuen eHBA bekommen. (Der Alte ist noch bis 1/26 gültig und funktioniert.) Mit meinen PVS konnte ich nur die PIN.CH vergeben. EBZ hat nicht funktioniert.
Mit Hilfe von D-Trust konnte ich mit einem handelsüblichen Kartenleser und "D-Trust_Card_Assistant.exe" die PIN.QES ändern. Seitdem funktioniert EBZ.
Heute mußten wir feststellen, das das Signieren von eRp nicht funktioniert. Es erscheint folgende Fehlermeldung: "Die Signatur kann nur mit dem HBA des Behandlers erfolgen, der das Formular erstellt hat. Bitte stecken und verifizieren den benötigen HBA und starten Sie den Signaturvorgang neu" (CGM Chremasoft, Orga, Kocobox)
Wo muß ich den Fehler suchen? Liegt das an dem HBA, ist der nur "unvollständig" aktiviert? (EBZ funktioniert) oder muß der neue HBA im System noch hinterlegt oder zugeordnet o.ä. werden ??? Welche Einstellungen und wo wäre das?
Ich habe noch ein anders PVS Problem, die ePA funktioniert nicht, Fehlermeldung: Ein Teil des Pfades "C\CG\CBOX\IDP_Service\config.json" konnte nicht gefunden werden. Ich denke aber nicht, das da ein Zusammenhang besteht.
ich würde hier gern beisteuern mit dem PIN-/PUK-TOOL für HBA und SMC-B der Telekom aber leider komme ich mit besagten Programm nicht weiter. https://www.telesec.de/de/service/downlo...und-eco-systeme Und kann es sein, dass es nur bei Kartenlesegeräten funktioniert, die am USB-Anschluss verbunden sind?
Und nach der Aussage "Zur Initialisierung Ihrer D-Trust Card benötigen Sie die Software D-Trust Card Assistant (mindestens in der Version 4.0.0.4) und Ihren PIN-Brief. Ein passender Downloadlink wird Ihnen automatisch mit der Versandbestätigung zu Ihrer Karte zugestellt." unter https://www.d-trust.net/de/inbetriebnahme-karten interessiere ich mich dafür, einmal eine Version des D-Trust Card Assistant auch auf meinem Rechner zu haben.
Wenn es Probleme mit dem PVS gibt, ist laut Lehrmeinung nur der Hersteller der einzige Ansprechpartner, denn nur er hat den kommentierten Quelltext auf seinen Rechnern und der Verwaltungssoftware.
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„Wir brauchen Regierungen, die sich des Schadens für Zivilpersonen bewusst sind, der aus dem Anhäufen und Ausnutzen solcher Software-Sicherheitsprobleme entsteht“– Brad Smith, Microsoft, </Ironie>
Ich hoffe für CGM, dass sie ihnen unter die Arme griffen (oder andersrum).
Manche Hersteller kann man einfach nicht mehr ernst nehmen.
im ws 2011/2012 der leibniz uni hannover WiWi (wirtschaftswissenschaft) hat eine tutorin ernsthaft behauptet, es gäbe creme 23 und stritt mit mir, als ich auf creme 21 korrigierte. von dem publikum, welches mich wütend und hasserfüllt ansah, will ich erst garnicht reden.
die fakultät ist nicht ganz ohne.
im übrigen bat ich jemandem von der volkswagen ag im großen Hörsaal der fakultät nachdem er neidisch über toyota sprach und das volkswagen exportweltmeister sein will (mit der qualität), dass die doch bitte damit aufhören würden, was immer sie (die volkswagen AG als Hersteller von PKWs und Dieselmotoren) da immer auch machen, weil mein zu dem Zeitpunkt juveniles Gehirn keinen blassen Dunst über Verbrennermotoren hatte, ich aber während der Jugend die Fähigkeit erlernte und verfeinerte, den Hintergedanken von Leuten nur anhand ihrer freien Rede zu entziffern.
was 2014 passiert ist, wissen inzwischen alle. Manche Hersteller kann man einfach nicht mehr ernst nehmen.
geht die ePA jetzt?
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es funktioniert das Signieren von eRp, die ePA funktioniert selbstverständlich nicht. Ich war auch davon ausgegangen, das das nichts miteinander zu tun hat.
Da hatte ich schon mit der Hotline Kontakt aufgenommen. Die PVS Hotline sagt, da ist die TI Hotline zuständige, TI Hotline angerufen und die sagen, da ist die PVS Hotline zuständig..... Die PVS Hotline hat sich dann bereit erklärt sich für einen Stundensatz von ich glaube 150,- darum zu kümmern..... Habe die Kostenübernahme unterschrieben, aber mit dem Hinweis versehen, das das meiner Meinung nach in den Wartungsgebühren enthalten sein müßte, da es sich ja um ein update handelt, das nicht funktioniert, und nicht um irgendetwas besonderes. Seitdem habe ich nichts mehr von ihnen gehört.
Haben Sie motivierte Testpatienten, die mit ihnen deren ePA gründlichst durchtesten?
Es gilt ja ein Zeitfenster von 90 Tagen nach Einlesen der eGK aber man kann aus Nettigkeit es per App als Patient (Kunde des Gesundheitssystems der BRD) wesentlich verlängern das Zeitfenster.
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