ich habe vergeblich versucht, den 16-Felder-Matrixcode auf einem eRezept-Ausdruck einzulesen, weil ich wissen wollte, was da eigentlich drin steht. Denn in den kleinen Codes stehen ja nur die Tokens. Letztendlich möchte ich folgende Frage beantworten können.
Wenn ein eRezept erfolgreich erstellt und eingestellt wurde, der Patient in der Apotheke ankommt und von dort aus (warum auch immer) der Fachdienst nicht erreichbar ist, kann und darf der Apotheker dann anhand des Ausdrucks des eRezepts den Patienten versorgen? Ich dachte bis vor kurzem, das sei der Fall. Aber dann wären alle Infos, die auf dem R16 stünden, ja auch auf dem eRezept-Ausdruck. Das würde aber dann bedeuten, dass der Patient (ohne TI-Ausfall) faktisch in der Lage wäre, das Rezept zweimal einzulösen (einmal mit Karte, einmal mit Ausdruck), denn wenn beim Einlösen mittels Ausdruck der Fachdienst nicht erreichbar ist, kann dort das Rezept ja nicht als ausgegeben gezeichnet werden. Also kann es eigentlich nicht sein. Worin liegt dann die Sicherheit für den Patienten, wenn er einen Ausdruck mitbekommt? Mache ich einen Denkfehler? Gruss zanko
Zitat von Zanko im Beitrag #1kann und darf der Apotheker dann anhand des Ausdrucks des eRezepts den Patienten versorgen?
nein, darf er meines Wissens nicht- das genau ist das Problem, der Patient kriegt im Notdienst ein eRezept auf Karte und/oder als Audruck- aber Papiertoken hin oder her- selbst wenn draufsteht , was verordnet wird (auf meinen Ausdrucken steht der Name des Medis mit drauf in Klartext) darf der Apotheker das Medikament alleine auf Basis des Tokens nicht rausrücken rechtlich gesehen/formal @MLangguth , das ist doch immer noch so, oder? heißt praktisch: der Patient muss in so einem Fall zurück zur Praxis, die das eRezept ausgestellt hat und sich ein muster 16 holen oder er kann natürlich auch noch eine andere Apotheke, bei der die TI vielleicht geht kontaktieren- falls es nicht eine Flächenstörung eRezept ist ...was vorab vielleicht noch zu klären wäre, wenn in der Apotheke grad wer dienst hat, der sich auf ti-status /Gematik auskennt- genau deshalb stelle ich hier in der Praxis eRezepte für dringende Notfälle , wo der Patient zeitnah auf die Couch gehört und eine Apotheken-Praxis-Marathon-Challenge medizinisch kontraindiziert ist, gleich das Muster 16 aus- weil das ist universell, das geht (außer der Patient isst es auf oder verliert es) IMMER:-) :-) :-)
Zitat von Zanko im Beitrag #1Worin liegt dann die Sicherheit für den Patienten, wenn er einen Ausdruck mitbekommt?
ich sehe als Praktiker draußen einen hohen Sicherheitsnutzen für den Ausdruck, jedenfalls und insoweit der Patient einen Ausdruck nicht nur mit Matrixcode sondern auch mit den Namen vom Medikament bekommt : dann kann er nämlich wie beim Muster 16 gleich wenn er zur Praxistür raus ist, nochmal gucken, ob es auch wirklich das richtige Medikament und für ihn ausgestellt ist und notfalls gleich reklamieren* - und er weiß, dass die Praxis immerhin schon so weit gekommen ist, dass das eRezept bereitgestellt ist:-) das schließt schonmal aus, dass das eRezept noch in der Stapel/komfortsignaturliste von Frau Dr. Fleissig liegt und die ist noch auf Hausbesuch und signiert erst in 2-3 h (daher ja auch die Aussage: ab mittags können Sie das abholen in der Apotheke) - und da dieser Ausdruck nur möglich ist, wenn Hochladen eRezept in VAU und Bereitstellung geklappt haben, ist es auch für die Fehlersuche, falls es dann in der Apotheke nicht geht, schon ein Hinweis , dass es DANN wirklich nur an der TI Strecke ab Apotheke liegen kann und an den zentralen Strukturen VAU
*es geht sehr schnell, wenn vorne am Empfang sich die Patienten stapeln und mehrere Fälle parallel im PVS aufgerufen werden, und dann noch Telefonate eingehen, dass auch mal versehentlich- jedenfalls war das bei Muster 16 so bereits- das Rezept zunächst für den falschen Patienten ausgestellt wird oder eben auch schnell mal falsches Medi oder falsche Dosierung übertragen werden- das Muster 16 kann ich als Arzt , wenn ich zwischen 2 Patienten das zum Unterschreiben hingelegt kriege oder wenn es während der Behandlung zur Unterschrift auf Klemmbrett vorgelegt wird, schnell kurz überfliegen und spätestens dann sehe ich solche Sachen und kann noch korrigieren- das eRezept -- da müsste ich erst zum PC an de r Rezeption wo mein eines und einziges KT stellt, den EHBA stecken (weil ich kein backoffice KT mir eingerichtet habe, wäre IMHO für meine Praxisstruktur ÜberTIherapie;-) , PIN eingeben etc- sorry, aber ich kriege das nicht gewuppt zeitlich wenn die Hütte volll ist :somit mein 2. Grund für Muster 16 ist auch: viel los, keine Zeit mit dem EHBA zu knutschen- also gibts Papier und weiterarbeiten- die Alternative wäre nur Komfortsignatur in Bezug auf Rezeptions KT dann wo dann auch der EHBA den ganzen Tag steckt: und das Rezept wird dann schon vorn von der ZMV signiert und geht sicherlich auch überzufällig häufig ohne erneute Gegenkontrolle dann raus an den Patienten ... oder der Arzt signiert per Smartwatch eben mal schnell wo er sicherlich auch nicht das Rezept schön einsehen kann auf dem Ding - jedenfalls: ich wage zu behaupten, dass hier noch weniger Kontrolle passiert und falsch ausgestellte REzepte im zweifel später erkannt werden
Das sind einige sehr gute Gedanken. Kritische Patienten als Indikation für das Ersatzverfahren..... Sicherheit für den Patienten zumindest insofern, als er im Klartext lesen kann, was eigentlich verordnet wurde. Auch sehr wichtig. Ich denke, der Klartext ist immer dabei. Aber in der Tat habe ich als Notlösung für den Fall von nicht erreichbarem Fachdienst auch immer nur gelesen: Zurück zum Doc und R16 holen. Wo leben die denn?