Eine Bekannte betreibt eine Ergopraxis, die nun an die TI angebunden werden soll. Der Anbieter der Branchensoftware "Theorg" sagt: Bei uns gibt es nur ein Komplettpaket, bestehend aus:
- TI Zugang - Softwaremodul zur TI Nutzung in Theorg - KIM - Kartenlesegerät - Support
für "150 €, aber wir werden teurer wenn die Erstattungsprämien steigen."
Für die Bekannte bedeutet das: Wenn Sie mit der Software Theorg überhaupt TI-Parameter pflegen will, muss sie das Paket inkl. TI Zugang kaufen. Wir würden das aber gerne trennen und das muss ja laut Gesetz auch gestattet sein.
Der Anbieter stellt sich quer. Klar kann man dem Schreiben: "Gemäß § 332a SGB V muss der Zugang auch anders möglich sein.", aber im Zweifel wird er dann sagen: Ja, aber dann wird das notwendige Softwaremodul für Theorg nicht billiger.
Wie geht ihr mit so etwas um? Wo kann ich mich beschweren?
Ich würde vorschlagen diese Frage mal in der gemmunity zu stellen. Ggf. mag jemand der Gematik offiziell Stellung nehmen. An einer Klärung von Theorie vs. Praxis wäre ich auch interessiert. Anbieterwechsel beim Primärsystem, Klageweg - alles nicht prickelnd. Die scheinbar zwanghafte Orientierung an der TI-Pauschale bei der Preisgestaltung ist auch so eine Sache...
Die Gematik hat auf § 397 Abs. 1 Nr. 2 SGB V hingewiesen ("Ordnungswidrigkeit bis 50.000 € Strafe"), sich aber ansonsten aus der Affaire gezogen. Ob nun berechtigt oder nicht: Es ist natürlich sehr unbefriedigend. Das ist natürlich ein Witz. Die 50.000 € Strafe machen die ja als Recurring Income mit 10 Kunden.
Darüber hinaus habe ich Branchenverbände von Physios und Ergos angeschrieben, sowie den Spitzenverband. In deren Interesse sollte es liegen, dass ihre eigene Kundschaft nicht abgezockt werden. So oft, wie die sich dann bei mir und der Therapeuthin gemeldet haben, scheint das dort doch recht stark eskaliert worden zu sein.