S. ist bei der Hallesche privatversichert. Sie hat deren EPA-App installiert und eingerichtet. Bei der Einrichtung hat sie sich mit ihrem Personalausweis und dessen PIN identifiziert. Sie hat ein Dokument hochgeladen und eine Einrichtung und eine Praxis für den Zugriff auf ihre Akte berechtigt. Wird noch eine KVNR benötigt? Können Einrichtungen und Praxen ohne KVNR auf die EPA zugreifen?