wenn uns ein Patient eine eEB zur Verfügung stellt, dann enthält diese die vollständigen Patientendaten. Fordern wir als Praxis eine eEB im Auftrag eines Patienten an, dann fehlen in diesem Datensatz die Straße und Hausnummer des Patienten, was im Praxisbetrieb Probleme nach sich zieht.
Meine Frage: Ist das korrekt so? Und falls ja.....warum?