ich bin regelmäßig darüber entsetzt, wie wenig hilfreich das LDAP-Verzeichnis der gematik beim Suchen von KIM-Adressen zuweisender Arztpraxen ist. Die zunehmende Verbreitung von KIM hat auch in unserer mittelgroßen Klinik dazu geführt, dass nicht nur Stationssekretariate, sondern auch Bereich wie der Sozialdienst und ähnliche via KIM kommunizieren wollen oder müssen. Ich war daher versucht, mir Gedanken darüber zu machen, wie bestimmte Adressen am sinnvollste im LDAP-Verzeichnis zu verankern wären. Bevor ich hier aber Zeit investiere, wüsste ich gerne, ob ich überhaupt Einfluss darauf habe. Mein Rechtsempfinden sagt: Wer, wenn nicht der Auftraggeber, darf das bestimmen? Mein Bauchgefühlt sagt etwas anderes. Ergoogeln konnte ich dazu bislang nichts. Kann jemand konkreteres dazu sagen?
Im zuerst verlinkten Dokument steht's tatsächlich drin: der Anbieter macht's und sonst keiner (nach meinem Verstöändnis). Und auch der leitet die Daten scheinbar (zumindest auch) aus eHBA und/oder SMCB ab.