Seite: Fachliche Anforderungen an das eRezept Fachliche Anforderungen an das eRezeptHintergrund und Ziel dieser Wiki-SeiteDas eRezept ist gemäß gesetzlichem Auftrag durch die gematik bis zum 30.06.2020 zu spezifizieren und bis zum 30.06.2021 zu bauen und bereit zu stellen. Was dabei fachlich auf uns als Anwender zukommen und welchen konkreten Nutzen das eRezept für uns bringen wird? Das ist öffentlich nicht bekannt und wird nicht öffentlich diskutiert. Dabei wäre ein Austausch darüber, was zu berücksichtigen wäre und was bereits in der ersten Version des eRezepts erreicht werden sollte, ausgesprochen wertvoll. Daher können nun die TI-Beteiligten – also die Versicherten, die Ärzte und Apotheker, die Eltern und Betreuer, die Hersteller und IT-Anbieter – auf dieser WIKI-Seite zusammentragen, was die eRezept-Lösung v1.0 (sowie die nachfolgenden Versionen) aus ihrer Sicht umfassen und können müsste, damit sie Akzeptanz erfährt. Also eine Art fachliche „Open Source“. Dabei zu beachten ist, dass das, was hier in Summe beschrieben wird, sich auch tatsächlich innerhalb eines Jahres durch die gematik beauftragen, bauen, testen und ausrollen lassen muss. Entsprechend sollten die Vorstellungen zum eRezept bevorzugt möglichst isoliert innerhalb der eRezept-App umsetzbar sein, ohne allzu viel Kommunikation mit weiteren Systemen zu erfordern, da insbesondere bei übergreifende IT-Systeme die Komplexität und damit die benötigte Zeit für Implementierung und Testung steigt. Somit sind alle herzlich eingeladen, diese WIKI-Seite zu ergänzen und auf ihr die benötigte Lösung zu beschreiben. Selbstverständlich ist die gematik nicht verpflichtet das hier Beschriebene in ihren Festlegungen zu berücksichtigen. Aber zumindest kann dann hinterher keiner sagen, man hätte von dem, was die „Betroffenen und Beteiligten“ vom eRezept erwarten und benötigen, nichts gewusst. Während in dieser Wiki-Seite kontinuierlich die wachsenden Erkenntnisse zusammengetragen werden sollen, kann der hierfür nötige parallele offene Austausch zu diesem Thema hinsichtlich der einzelnen Aspekte der Fachlichkeit, Rahmenbedingungen oder technischen Bedarfen, in diesem zugehörigen Diskussionsthema des Forums erfolgen: --> "Fachliche Anforderungen an das eRezept" Das verlinkte Forumsthema sowie diese Wiki-Seite gehören zusammen. Status: *** In Erstellung *** Ergänzungen und Korrekturen ausdrücklich willkommen! Inhalt
1. Zu unterstützende AkteureFür das eRezept sind ab Version 1.0 die folgenden Akteure zu beachten. Ihre unterschiedlichen Bedarfe und die unterschiedlichen Szenarien, die sich unter diesen Akteuren ergeben können, müssen durch die eRezept-Lösung berücksichtigt werden. Patient (volljährig, eigenständig)Eine volljährige Person, die eigenständig bei einem Arzt vorstellig werden kann, nach einem Rezept verlangt und dieses bei einer Apotheke einlöst. Erwirbt in der Apotheke oder in der Drogerie gegebenenfalls zusätzliche nicht-verschreibungspflichtige Präparate (sogenannte OTC-Präparate), die ihrerseits Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufweisen können. Patient mit UnterstützungsbedarfEine erwachsene Person, die nur in Begleitung bei einem Arzt vorstellig werden kann und/ oder bevorzugt durch einen (familiären oder befreundeten) Vertreter oder einen Betreuer ihr Rezept bei einer Apotheke einlösen lässt. Dabei kann es ein temporärer oder dauerhafter Unterstützungsbedarf sein. Auch der Umfang des Unterstützungsbedarfs kann sehr unterschiedlich sein. Vertreter (familiär oder befreundet)Eine Person (volljährig oder minderjährig) aus dem Freundes- oder Familienkreis, die einem Patienten mit Unterstützungsbedarf hilft, ohne dazu durch ein Amtsgericht bestellt zu sein. Die Hilfe kann sich auf die Entgegennahme des eRezepts, auf das Einlösen des eRezepts und/ oder auf die Medikamenteneinnahme durch die unterstützte Person beziehen. BetreuerDie Person, die eine volljährige Person betreut, weil diese wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen kann. I.d.R. durch Amtsgericht bestellt. Betreut gegebenenfalls eine größere Anzahl von Personen. Eine dauerhafte örtliche Nähe zum Betreuten ist nicht unbedingt gegeben. Ein Person kann durch mehrere Personen betreut werden, die in diesem Fall alle die gleichen Informationen über den Betreuten haben sollten. ElternEltern haben das Recht und die Pflicht, im Falle einer Erkrankung des Kindes eine medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und für eine entsprechend behandlungsbezogene Medikation ihres Kindes zu sorgen. Entsprechend erfolgen sowohl der Arztbesuch, die Entgegennahme des eRezepts, das Einlösen des Rezepts bei der Apotheke als auch die Unterstützung sowie Kontrolle der korrekten Einnahme der Medikation durch die Eltern. Zusätzlich erfolgt gegebenfalls der Erwerb von OTC-Präparaten und deren Anwendung bei ihrem Kind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel zwei Elternteile gleichermaßen bzw. (anteilig) wechselnd an der Versorgung ihres Kindes beteiligt sind. ArztErwägt die sinnvolle Medikation (inkl. Berücksichtigung von Unverträglichkeiten und unerwünschten Wechselwirkungen) und ist berechtigt, Rezepte auszustellen. Legt die Dosierung sowie die Einnahmedauer fest und vermittelt dem Patienten die notwendigen Informationen zur Medikationstherapie. Prüft die Wirksamkeit einer Medikationstherapie und passt diese bei Bedarf an. Medizinischer Fachangestellte (MFA)Unterstützt den Arzt und ist berechtigt, zuvor durch einen Arzt ausgestellte Rezepte an den Patienten auszuhändigen und den Patienten über die Medikationstherapie zu informieren. Erfüllt in diesem Kontext bei Bedarf administrative Aufgaben. ApothekerFührt das Kundengespräch. Ist berechtigt, Arzneimittel herauszugeben und ein Rezept abzuzeichnen. Er besitzt eine Beratungspflicht gegenüber dem Rezept-Einlösenden. Kann, wenn angegeben, ein Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches austauschen (Aut idem). Berät und verkauft dem Kunden auch nicht-verschreibungspflichtige Präparate (sogenannte OTC-Präparate). Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)Unterstützt den Apotheker und führt Kundengespräche (informieren, beraten, gibt Arzneimittel und OTC-Präparate heraus). Arbeitet formal unter der Aufsicht eines Apothekers. Das Abzeichnen des Rezepts muss durch einen Apotheker erfolgen. … Weitere Akteure für v1.0? … 2. ZieleSoll das eRezept eine breite Akzeptanz erfahren und für die Beteiligten echten Nutzen erzeugen, müssen die nachfolgenden Ziele bereits durch die eRezept-Lösung 1.0 erreicht werden. Nutzen- statt funktionsfokussierte LösungDie Lösung soll so konzipiert und ausgestaltet werden, dass für alle aufgeführten Akteure benennbarer Nutzen durch die Anwendung entsteht. Keiner der benannten Akteure soll ohne erkennbaren Nutzen bleiben. Dies inkludiert, dass alles rund um das eRezept durchgängig digital gedacht und designed werden muss, statt lediglich den bestehende analogen Transportweg des Rezepts zu digitalisiert. Störungen in Systemen, insbesondere der temporäre Ausfall des Internetzugangs, müssen von Anfang an mitgedacht und berücksichtigt werden. Vereinfachung des ArzneimittelbezugsArzneimittel (und später auch Betäubungs- sowie Heil- und Hilfsmittel) sollen einfach durch den Patienten sowie die ihn unterstützende Person bezogen werden können. Idealer Weise reduzieren sich Zeitbedarf und/ oder Aufwand für den Empfänger sowie für die Personen, die den Empfänger betreuen. Auch der Aufwand auf Arzt- und Apothekerseite sollte gegenüber dem heutigen reinen Papierprozess reduziert werden. Unterstützung der FernbehandlungAuch im Kontext der Fernbehandlung soll die Verordnung von Arzneimitteln (und später auch Betäubungs- sowie Heil- und Hilfsmitteln) ermöglicht werden. Grundlage für eine Verbesserung der MedikationstherapieDie Medikationstherapie kann digital unterstützt werden: Das Prüfen auf potenzielle Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten kann ebenso digital unterstützt werden wie die Therapietreue durch Einnahmeerinnerung und die Optimierung der Medikationstherapie durch Protokollierung von Einnahme(zeitpunkten) und erlebten Effekten (Wirkung und Nebenwirkungen). Ausgangspunkt hierfür sind digital individuell nutzbare Informationen über die verordneten (und empfohlenen) Medikationen sowie deren Dosierung. Dies inkludiert etwaige Änderungen / Ergänzungen an der Verordnung durch die Apotheke (Änderung des Medikaments, Änderung an der Dosierung, Empfehlung zur Einnahme). Diese Informationen müssen durch das eRezept nachnutzbar erhoben und für den Versicherten sowie (auf dessen Wunsch) für die ihn unterstützenden Personen und behandelnden Ärzte und Apotheker verfügbar und elektronisch nutzbar gemacht werden können. Dieses Ziel muss bereits eigenständig mit der eRezept-Lösung v1.0 erreicht werden, unabhängig von den anderen TI-Anwendungen (ePA, eMP, NFDM). Insbesondere ist der elektronische Medikationsplan der eGK hierzu aktuell nicht geeignet, da er bislang lediglich dem Datenaustausch zwischen Leistungserbringern dient und nicht die patientenseitigen Aktivitäten im Rahmen einer digital unterstützten Medikationstherapie ermöglicht. Verfügbare RezepthistorieMindestens innerhalb der App des Patienten / Vertreters / Betreuers muss eine vollständige Historie aller erhaltenen eVerordnungen einsehbar, filterbar, sortierbar und durchsuchbar sein. Die Gesamtzahl der vorhandenen Einträge darf technisch nicht (nennenswert) eingeschränkt werden. Der Patient muss Einträge aus seiner eRezepthistorie löschen und auf Wunsch vertraulich mit Ärzten und Apothekern teilen können. Verfügbare BeipackzettelZu jeder eVerordnung – aktuell oder historisch – sollte der Beipackzettel durch den Patienten bzw. den Vertreter / Betreuer in der App (bzw. über die App) eingesehen werden können. WechselwirkungscheckInnerhalb der App sollte dem Nutzer die Möglichkeit für einen Wechselwirkungscheck der aktuell in Einnahme befindlichen bzw. zur Einnahme geplanten verordneten Arzneimittel sowie selbst erworbener OTC-Präparate angeboten werden. eRezept-Statusinformation für den verordnenden ArztDer Arzt muss über den Status seiner von ihm verordneten eRezepte (offen, eingelöst, abgelaufen, storniert) informiert sein, sofern der Patient dieser Informationsweitergabe nicht wiederspricht. Entsprechend müssen die Arztinformationssysteme einmal täglich die aktuellen Statusinformationen der durch diese Praxis verordneten eRezepten abrufen, deren Status zum letzten Zeitpunkt des letzten Abrufs noch „offen“ war. Der Patient muss dieser Informationsweitergabe sowohl pauschal als auch eRezept-individuell über seine App wiedersprechen können. Einnahmeprotokolle teilen könnenDie Protokolle über die Einnahme sowie die erlebten Wirkungen und Nebenwirkungen, die ein Patient freiwillig in seiner App führen kann, muss er mit Ärzten und Apothekern vertraulich teilen können. Dabei muss er entscheiden können, ob er das gesamte Protokolle eines gewissen Zeitraums oder nur die Protokolleinträge für eine bestimmte Verordnung teilen möchte. Würdigung von Vertretungs- und BetreuungsszenarienDie Lösung muss ab Version 1.0 berücksichtigen, dass nicht jeder Patient seine Verordnungen selbst bei einem Arzt abholt und/oder selbst bei einer Apotheke einreicht und/oder selbst in der Lage ist, die Einnahme der Arzneimittel selbständig durchzuführen und sicherzustellen. Insbesondere die Bedürfnisse von Eltern sowie betreuenden Angehörigen und Pflegekräften in der Versorgung Dritter müssen berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass die eRezept-Lösung eine Person darin unterstützen muss, die eigenen Verordnungen und digitalen Unterstützungen in der Medikationstherapie von denen anderer durch sie betreuter Personen abgrenzen zu können. Ferner muss die Lösung unterstützen, dass eine Person mehrere andere Personen gleichzeitig unterstützt. Die betreuten Personen müssen innerhalb der App entsprechend klar voneinander differenzierbar sein. Keine Benachteiligung bei fehlender TechnikPersonen, die kein Smartphone haben oder es für das eRezept nicht nutzen wollen (oder können), dürfen durch eine verpflichtende Nutzung des eRezepts nicht diskriminiert oder – gegenüber der heutigen papiergebundenen Verordnung – benachteiligt werden. Missbrauchsvermeidung / -erkennungGefälschte Rezepte sowie Doppeldispensierungen müssen mindestens erkannt und besser noch zuverlässig verhindert werden. Robustheit gegen Ausfälle der InternetverbindungDie Verbindung zum Internet sowie zu den Onlinediensten des eRezepts kann temporär ausfallen. Dies kann sowohl die Arztpraxis als auch die Apotheke oder die Geräte des Versicherten betreffen. Die Lösung muss robust gegen solche Ausfälle ausgelegt sein in dem Sinne, dass Verordnungs- und Einlösevorgänge auch bei temporärem Online-Ausfall möglich sind und die Datenlage nach Wiedererlangen des Onlinestatus in der Form wiederhergestellt werden kann, als hätte während der Verordnung / der Einlösung keine Onlinestörung vorgelegen. Weitere eRezept-Apps neben der, der gematikNeben der gematik, die das eRezept-Backend verantwortet und ein Frontend für den Versicherten bereitstellt, muss es auch Dritten möglich sein, eigene eRezept-Apps anbieten zu können, die direkt mit dem eRezept-Backend kommunizieren. Dies ist erforderlich, um die Innovationskraft der Hersteller für die Anwender nutzbar machen zu können. Die gematik muss für diese Apps ein Zulassungsverfahren anbieten, welches sicherstellt, dass diese Apps nachweislich mit dem Backend der gematik „funktionieren“ (d.h. interoperabel sind) sowie die Sicherheits- und Datenschutzziele erreicht werden. Erweiterbarkeit durch DritteFür die eVerordnung muss es technisch möglich und organisatorisch erlaubt sein, dass sowohl PVS-/AVS-/KIS-Hersteller als auch Hersteller der Frontend-Apps Datenerweiterungen an den eVerordnungen vornehmen können, z.B. in Form von FHIR-Extensions. Die von der gematik bzw. der KBV definierten eVerordnungs-Datenstrukturen (MIO) bilden den fundamentalen Kern, über den die Prozesse der Verordnung, Arzneimittel-Herausgabe und Informationsvermittlung an den Patienten grundsätzlich erfolgen. Um zusätzliche Innovationen und Mehrwerte anbieten zu können, müssen diese Datenstrukturen aber erweiterbar sein – in einer Form, die das Funktionieren der Grundprozesse nicht behindert (dies entspricht dem 80-20-Grundgedanken von FHIR). … Weitere Ziele für v1.0? … 3. Ziele, die in v1.0 explizit nicht erreicht werden sollen/müssenDie nachfolgenden Aspekte und Ziele sind zwar grundsätzlich relevant, sollten aber für Version 1.0 der eRezept-Lösung nicht direkt verfolgt und umgesetzt werden, um die Einführung des eRezepts nicht unnötig zu verzögern. Die Konzeption sowie Systemlösung des eRezepts muss diese Aspekte und Ziele allerdings in der Form berücksichtigen, dass eine Fortschreibung der eRezept-Lösung zur Unterstützung dieser Aspekte und Ziele möglich ist. Mobile Arzt-SzenarieneRezepte der Version 1.0 können nur innerhalb einer Arztpraxis mit dortiger stationärer TI-Anbindung ausgestellt werden. Das Ausstellen von eRezepten unter Nutzung mobiler Devices durch den Arzt außer Haus muss in späteren Versionen ermöglicht werden. Verzahnung mit ePA, NFDM und eMPIn Version 1.0 läuft das eRezept als eigenständige Anwendung, die datenseitig nicht direkt mit den bestehenden und kommenden TI-Anwendungen – elektronische Patientenakte (ePA), Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) – verkoppelt ist. Der fachlogisch notwendige Datenabgleich zwischen diesen Anwendungen passiert anfangs ausschließlich auf Seiten der Arzt- und Apothekeninformationssysteme sowie wahlweise durch den Versicherten selbst, indem er Daten der eRezept-App mit der ePA-App teilt (betriebssystemseitiges „Teilen / Senden an“). Das Zusammenwachsen dieser Anwendungen durch eine systemseitige Datensynchronisation soll in Folgeversionen erfolgen. 4. Zu erfüllende RahmenbedingungenDie Frage, unter welchen Rahmenbedingungen eine Anwendung funktionieren muss und welche sie einhalten muss, entscheidet maßgeblich darüber, ob sich die Anwendung in der späteren Praxis bewährt oder nicht. Entsprechend sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen aus den Bereichen Fachlichkeit, Sicherheit, Technik und Organisation durch die eRezept-Lösung unbedingt einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sicherheit und DatenschutzDie IT-Sicherheit sowie der Datenschutz in der Lösung müssen durch von den beteiligten Herstellern unabhängige Dritte überprüft und die Einhaltung von diesen bestätigt werden. Keine Profilbildung am eRezept-ServerDer Betreiber des eRezept-Servers (Backends) darf keine Profile über Personen oder Institutionen anlegen, die mit dem Backend interagieren. Die Möglichkeit zur Profilbildung muss möglichst technisch verhindert oder zumindest erschwert werden. Patient muss Hoheit über seine eVerordnungen habenDie Person, die eine einlösefähige eVerordnung besitzt, muss die Kontrolle über seine eVerordnungen haben. Entsprechend muss er jederzeit eVerordnungen löschen können (sowohl nicht dispensierte als auch historisierte) und selbst entscheiden können, an welche Apotheke er eine eVerordnung überträgt. eVerordnungen dürfen nur einmal einlösbar seinEs muss möglichst technisch verhindert werden, dass eine einmal eingelöste / dispensierte eVerordnung ein zweites Mal erfolgreich eingelöst / dispensiert werden kann. eVerordnungen von dafür BerechtigteneVerordnungen müssen nachweislich von einer zum Ausstellen von Verordnungen berechtigten Person ausgestellt worden sein. Vertrauliche Übermittlung der eVerordnungDie Übermittlung der eVerordnung (bzw. des zugehörigen Tokens) vom Arzt an den Patienten bzw. an dessen Vertreter/Betreuer und von diesem an die Apotheke muss vertraulich erfolgen. Auch die Übermittlung eines eRezepts vom Patienten an seinen Vertreter soll vertraulich erfolgen. Es muss möglichst verhindert werden, dass Dritte die Übermittlung technisch mitlesen können. Patient / Vertreter mit SmartphonePersonen (Patienten, Vertreter oder Betreuer), welche eine eVerordnung entgegennehmen oder einlösen möchten, können hierfür ihr Smartphone mit (halbwegs) aktuellem Android- oder iOS-Betriebssystem einsetzen. Patient / Vertreter temporär ohne SmartphonePersonen (Patienten, Vertreter oder Betreuer), welche eine eVerordnung entgegennehmen oder einlösen möchten und zwar ein Smartphone mit (halbwegs) aktuellem Android- oder iOS-Betriebssystem besitzen, dieses zum Zeitpunkt des Arzt- oder Apothekenbesuchs aber nicht nutzen können (weil vergessen oder Akku leer), müssen alle Informationen zum eRezept sowie den Empfehlungen in ihrem Smartphone nachtragen können. Idealer Weise erfolgt dieser Nachtrag automatisch. Patient / Vertreter dauerhaft ohne SmartphonePersonen (Patienten, Vertreter oder Betreuer), welche eine eVerordnung entgegennehmen oder einlösen möchten aber kein Smartphone besitzen oder ihr Smartphone nicht für das eRezept nutzt möchten (z.B. weil sie es jenseits von Telefonieren und Fotografieren nicht bedienen können – oder wollen), müssen das eRezept mit papiergebundenen Verfahren nutzen können. Temporärer Ausfall des InternetzugangsDie Institution (Arztpraxis / Apotheke) oder die Person (Patient, Vertreter oder Betreuer) hat während des Anlegens, der Entgegennahme oder des Einlösens der eVerordnung temporär keinen Internetzugang. Rezept wird aus der Ferne angefordertDie Person, die das Rezept vom Arzt anfordert (Patient, Vertreter oder Betreuer), ist nicht beim Arzt vor Ort. Rezept wird aus der Ferne eingelöstDie Person (Patient, Vertreter oder Betreuer), die das Rezept der Apotheke zur Herausgabe des Medikaments übergibt, ist nicht bei der Apotheke vor Ort. Vertreter bzw. Betreuer ist nicht GKV- oder PKV-versichertDie Person, die für den Patienten das Rezept entgegennimmt oder in der Apotheke einlöst, ist weder gesetzlich noch privat versichert. … Weitere Rahmenbedingungen für v1.0? … 5. AkzeptanzkriterienFolgende „Kleinigkeiten“ sollte in der Lösung berücksichtigt werden, um hinreichende Akzeptanz zu erzeugen:
6. Zu unterstützende SzenarienPassend zu den obigen Zielen, Akteuren und Rahmenbedingungen lassen sich Szenarien beschreiben, die durch die eRezept-Lösung v1.0 ermöglicht bzw. unterstützt werden müssen. Diese Liste der Szenarien ist entsprechend nicht abschließend, sondern lediglich exemplarisch zur Veranschaulichung zu verstehen. Anhand dieser kann die kommende Beschreibung / Spezifikation der Lösung leichter auf Erreichung der Ziele geprüft werden. Digitaler StandardfallDer Patient holt das eRezept elektronisch beim Arzt ab und löst es elektronisch vor Ort bei der Apotheke ein. Ferninteraktion mit der ApothekeDie Person mit dem Rezept sendet das Rezept elektronisch zur Apotheke, ohne bei der Apotheke vor Ort zu sein. Im Anschluss gibt die Apotheke an die App die Rückmeldung, dass a) die Verordnung vorrätig sei b) die Verordnung nicht vorrätig sei, meldet aber zurück, bis wann die Arznei verfügbar wäre c) die Verordnung nicht lieferbar sei aber ein Alternativpräparat zur Verfügung stünde d) die Verordnung nicht bedient werden kann Im Anschluss: a) Berechtigt der Rezeptinhaber die Apotheke das Rezept zu dispensieren (gegebenenfalls mit verändertem Präparat) und a1) informiert die Apotheke, dass er das Medikament selbst abholt a2) bittet die Apotheke um Lieferung des Medikaments an seine Adresse b) Bricht der Rezeptinhaber den Vorgang mit dieser Apotheke ab Im Anschluss: a) Wird das Medikament abgeholt / geliefert b) Bricht die Person die Bestellung womöglich doch noch ab, sofern die Apotheke das Rezept noch nicht dispensiert hat (Person hat es sich anders überlegt). FolgerezeptEin Arzt stellt einem Patienten auf dessen Wunsch hin auch ohne die Anwesenheit des Patienten ein Folgerezept aus (da medizinisch angezeigt). Dabei wird im Rahmen der Datenhaltung sowie Einnahmeprotokollierung und Medikationshistorie innerhalb der App des Patienten deutlich, ob mittels dieses eRezepts nach einer Auszeit eine erneute Medikation begonnen wurde oder ob die bestehende Medikation fortgesetzt wurde. Patient erhält trotz Vertreter am Ende die Empfehlungen in seiner AppEin Patient hat eRezepte in seiner App. Zur Abholung übergibt er ein neues eRezept an einen Vertreter. Dieser löst das eRezept bei einer Apotheke ein und erhält vom Apotheker noch Einnahmehinweise zum Medikament. Die Einnahmehinweise des Apothekers erscheinen zusammen mit der Information darüber, dass das Medikament ausgehändigt wurde, automatisch auch in der App des Patienten. Von Papier zur App des VertretersDer Patient nimmt das eRezept in Form eines Papierrezepts beim Arzt entgegen. Der im gleichen Haus wohnende Vertreter soll nun das Medikament besorgen. Er scannt hierzu das eRezept mit seiner App ein und reicht es später elektronisch bei einer Apotheke ein. Die Empfehlungen des Apothekers zur Einnahme werden in der App des Vertreters gespeichert und zusätzlich dem Vertreter als Papierausdruck mitgegeben, damit der Patient die Empfehlungen auch erhalten kann. Ein Elternteil „übergibt“ eRezept remote an anderes ElternteilEin Elternteil ist mit dem Kind beim Kinderarzt. Dieses Elternteil nimmt ein eRezept für sein Kind entgegen. In der Vor-Ort-Apotheke ist das Medikament nicht vorrätig, das Kind muss aber dringend nach Hause ins Bett und betreut werden. Die Einnahme des Medikaments hat hingegen noch bis zum Abend Zeit. Daher übermittelt der betreuende Elternteil das eRezept an den anderen Elternteil, damit dieser das Medikament auf dem Nach-Hause-Weg besorgen soll. Kein Internet bei der Erstellung eines eRezeptDer Internetanschluss in der Arztpraxis funktioniert zum Zeitpunkt der Erstellung eines eRezepts nicht. Der Arzt erzeugt das eRezept, druckt es aus und übergibt es dem Patienten. (Ob dieser nun das Papierrezept direkt nun oder das Papierrezept mittels seiner App einscannt ist für den weiteren Verlauf irrelevant). Sobald das Internet für die Arztpraxis wieder verfügbar ist, werden alle bis dahin aufgelaufenen und offline erzeugten eRezepte automatisch an den zentralen eRezept-Server übertragen. Der Patient kann das eRezept in jedem Fall bei einer Apotheke einlösen, unabhängig davon, ob der verzögerte Upload aus der Arztpraxis bereits erfolgt ist oder nicht. Wurde das eRezept vor der Dispensierung noch nicht von der Arztpraxis hochgeladen, erfolgt die digitale Abwicklung auf dem eRezept-Server durch das Apothekenverwaltungssystem (AVS) der Apotheke automatisch, sobald das AVS das bereits dispensierte eRezept auf dem eRezept-Server findet. Der Patient ist bei den „digitalen Nachtrags- und Aufräumprozessen“ in keiner Form beteiligt. Kein Internet beim Einlösen eines eRezeptsDer Internetanschluss in der Apotheke funktioniert zum Zeitpunkt des Einlösens eines eRezepts nicht. Dennoch werden weiterhin alle eRezepte deren 2D-Code mittels Papierrezept oder Smartphonedisplay angezeigt werden, korrekt eingelöst. Sobald der Internetzugang der Apotheke wieder funktioniert, zieht das AVS der Apotheke die erfolgte Dispensierung auf dem eRezept-Server automatisch nach. Eventuell erkannte Doppeldispensierungen oder andere Manipulations- oder Missbrauchsfälle während der Ausfallzeit des Internetzugangs müssen automatisch erkannt, dem Apotheker gemeldet und organisatorisch durch die Apotheke nachverfolgt werden. Temporärer Internetausfall am Geräte des VersichertenDie Onlineverbindung des Smartphones des Patienten / Vertreters fällt vorübergehend aus. Dennoch kann er neue eRezepte über die App mittels 2D-Code einscannen und vorhandene eRezepts per angezeigtem 2D-Code bei der Apotheke einreichen. Die Status-Informationen sowie die Empfehlungen des Arztes / Apothekers zu diesen eRezepten werden automatisch aktualisiert, sobald die Anwendung des Versicherten wieder online ist. … Gerne weitere Szenarien für v1.0 ergänzen … |