1. Der Modell-Therapeut fragt den Patienten, ob dessen elektronische Patientenakte (ePA) genutzt werden soll. 2. Der Modell-Patient antwortet positiv. 3. Der Modell-Therapeut weist den Modell-Patienten darauf hin, dass er dem Modell-Therapeuten und einem von der Modell-GK zu benennenden Modell-Gutachter das Lesen und Schreiben seiner ePA erlauben muss. 4. Der Modell-Patient erlaubt dem Modell-Therapeuten das Lesen und Schreiben seiner ePA. 5. Der Modell-Therapeut erbittet vom Modell-Arzt per eArztbrief den Konsiliarbericht. Das Modell-PVS hat im Betreff des eArztbriefes Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten vorbelegt. 6. Der Modell-Arzt antwortet. 7. Das Modell-PVS unterstützt die Speicherung des eArztbrief-Wechsels in der ePA als PDF. 8. Der Modell-Therapeut speichert den Therapieantrag zur Begutachtung als signiertes PDF in der ePA. 9. Der Modell-Therapeut erstellt unterstützt vom Modell-PVS das Therapie-Antragsformular als signiertes PDF und sendet es als eArztbrief an die Modell-GK. 10. Die Modell-GK benennt dem Modell-Patienten den Modell-Gutachter. 11. Der Modell-Patient erlaubt dem Modell-Gutachter das Lesen und Schreiben seiner ePA. 12. Die Modell-GK sendet dem Modell-Therapeuten die Antwort als eArztbrief. Das Modell-PVS unterstützt die Speicherung des eArztbrief-Wechsels in der ePA als PDF.
Interessante Idee für einen Verlauf zur Beantragung einer PT. Ich nehme an "GK" steht für die eigene Krankenversicherung?
Für diesen Ablauf müssten noch ein paar Gesetze geändert werden... Daher glaube ich nicht, dass es so kommt. Aber man könnte ja von hier aus den Gedanken einmal weiterspinnen, wie ein guter, digital gestützter Ablauf aussehen könnte...