Die ePA zum 01.01.2021 kennt nur die grobe Berechtigungsvergabe ("Alles oder nichts" je Praxis).
Ab ePA 2.0 - also ab dem 01.01.2022 - sollen die sogenannten "feingranularen" Berechtigungsvergaben hinzukommen. Doch wie sollen diese aussehen? Ich habe mir hierzu ein paar Gedanken gemacht und diese auf meiner kleinen Website zusammengeschrieben: --> https://epa-fakten.de/Berechtigungskonzept.html
Beigefügt auch ein kleiner Foliensatz, der die Kernelemente zusammenfasst.
Was meint Ihr dazu? Fehlt was?
MLangguth
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