Ich habe gehört, dass alle Daten zu allen Patienten in die ePA hochgeladen werden müssen, sobald die ePA verfügbar ist. Ist das so? Das wäre ein No-Go!
Nein, ausdrücklich nicht. Erst einmal entscheidet jeder Versicherte für sich selbst, ob er überhaupt eine ePA haben möchte oder nicht. Nur wenn er aktiv eine beantragt, wird auch eine für ihn eröffnet. Anschließend entscheidet der Versicherte, welche Dokumente in seine ePA sollen und welche nicht. Das sollte er natürlich zusammen mit Ihnen als Arzt tun, denn Sie wissen am Besten, welche Ihrer Dokumente für andere Kollegen vielleicht interessant sein könnten. Aber an dieser Stelle beraten Sie ihn nur. Dazu gilt: Derzeit kann ein Arzt, sobald er für den Zugriff auf die ePA berechtigt wurde, nahezu alle Dokumente der ePA sehen. Daher sollten Dokumente, die potenziell stigmatisierend sein könnten (also z.B. psychologische Gutachten), NICHT in die ePA 1.0 gespeichert werden.