Was kommt mit dem eRezept? Wie wird es konkret aussehen und sich anfühlen? Das ist öffentlich nicht bekannt und wird nicht öffentlich diskutiert.
Dabei wäre ein Austausch darüber, was zu berücksichtigen wäre und was bereits in der ersten Version des eRezepts erreicht werden sollte, ausgesprochen wertvoll. Daher: Diskutiert mit und arbeitet mit an der zugehörigen -->WIKI-Seite!
Mitwirken sollten idealer Weise alle TI-Beteiligten: Also wir, die Versicherten, die Ärzte und Apotheker, die Eltern und Betreuer, die Hersteller und IT-Anbieter.
Diskutiert und schreibt auf, was aus Eurer Sicht im Detail notwendig ist, damit das eRezept ein Erfolg wird. Einen ersten Entwurf dazu habe ich auf der WIKI-Seite erstellt …
Eine gewisse Dringlichkeit ergibt sich aus dem in der Kabinettsfassung des PDSG angepassten gesetzlichen Fahrplan:
30.06.20 Spezifikationen veröffentlicht
30.06.21 Backend und Frontend werden durch die gematik bereitgestellt
Die Zeit bis zur Bereitstellung der finalen Lösung ist sehr sportlich: Ausschreibung, Entwicklung, techn. Prüfung sowie sicherheitstechnische Prüfung durch unabhängige Stelle und abschließend sinnvoller Weise ein Feldtest / eine Erprobung vor dem bundesweitem Rollout. Entsprechend bleibt nach der Veröffentlichung der Spezifikationen kaum Zeit, um durch öffentlichen Diskurs noch auf fachlich unvollständige oder „unglückliche“ Spezifikationen ändernd reagieren zu können.
Daher sind alle herzlich eingeladen, hier über die eRezept-Lösung zu diskutieren und die angegliederte WIKI-Seite zu ergänzen und auf ihr die benötigte Lösung zu beschreiben. Dann kann zumindest hinterher keiner sagen, man hätte von dem, was die „Betroffenen und Beteiligten“ vom eRezept erwarten und benötigen, nichts gewusst.
§ 312 - Aufträge an die Gesellschaft für Telematik
ZitatAbs (4) Die Gesellschaft für Telematik hat im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung nach § 311 Absatz 1 Nummer 10 bis zum 30. Juni 2021 die entsprechenden Komponenten der Telematikinfrastruktur anzubieten.
der dort referenzierte § 311 Absatz 1 Nummer 10 lautet:
Zitat10. Entwicklung und Zurverfügungstellung der Komponenten der Telematikinfrastruktur, die den Zugriff der Versicherten auf die Anwendung zur Übermittlung ärztlicher Verordnungen nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 nach Maßgabe des § 360 Absatz 5 ermöglichen, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.