Welche Ausnahmen gibt es aktuell für eRezept: Also WAS kann /soll aktuell dann erstmal noch nicht via eRezept sondern weiter über Muster 16 laufen bis auf weiteres?
Mein aktueller Stand dazu: zunächst kein E-rezept bei : - Sprechstundenbedarf - Hilfsmittelverordnung - BTM, T_Rezepte - Sonstige Kostenträger, als da wären a) BGs (Arbeitsunfall b) BVG-Fälle c) wenn Sozialamt Kostenträger ist ? - nicht apothekenpflichtige Medikamente
Unklar für mich: -Freie Heilfürsorge: eRezept ja oder nein? -für einen GKV-Patienten darf ich ja wenn ich das richtig verstehe ein "Privatrezept" als eRezept schreiben- aber darf ich für einen Privat Versicherten auch ein eRezept ausstellen wirksam , damit er sein Medikament in der Apotheke bekommt oder darf die bei Privatversicherung ausschließlich nach Muster 16 so lange was rausgeben, bis der PKVVerband ggf. auch eine Lösung mit eRezept bietet?
Gut Fragen, die ich auch nicht alle beantworten kann. Vielleicht so rum: Nach meiner Kenntnis verlangt ein eRezept eine KVNR. Ohne KVNR kein eRezept. Das heißt alle, die derzeit keine eGK herausgeben, sind damit raus (weil die KVNR bislang wegen fehlender digitaler Identitäten nur über die eGK "gebunden" werden kann). Da bislang keine Privatversicherung und kein sonstiger Kostenträger eGKs herausgibt, gibt es für deren Versicherten auch kein eRezept.
Für den PKV-Bereich arbeitet die gematik zusammen mit dem PKV-Verband wohl an einer Lösung, um auch übergangsweise vor den Digitalen Identitäten ohne eGK auskommen zu können. Aber wie weit sie konzeptionell sind und wann es dann kommt, ist mir nicht bekannt. Dazu kommt, dass bei PKV ja der Bereich der Abrechnung und Einreichung der Rezepte durch den Versicherten abgebildet werden muss. Auch da wird noch an einer Lösung gearbeitet.
Was die Rezeptarten anbelangt liegt die Taktung im Gesetz vor. Zu Beginn nur Muster 16 und das beschränkt auf Fertigarzeimittel und Rezepts (ohne Praxisbedarf). Punkt. Rest kommt später.
Noch kein eRp für Privatrezepte und vor allen Dingen Grüne Rezepte ,die die Masse ausmachen in Grippe/Covid-Zeiten. Auch kein Sprechstundenbedarf und Impfstoffrezept als eRp. möglich.
PS: das TI Dashboard weist nur eine sehr geringe Zunahme der eRp.-Verordnungen aus. Ich schätze , das wird frühestens 2023 eingeführt. Ohne absolut zuverlässig funktionierende Komfortsignatur ist das Ganze eh ein Menetekel.