Bin grad über den für mich noch neuen Begriff Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V gestolpert: habe grad gelernt, dass Ersatzverordnung nicht das gleiche ist wie Ersatzverfahren (also nicht Muster 16 anstelle E-rezept, weil Ti grad nicht läuft) sondern dass das ein Vermerk ist auf dem rezept wenn zB. wegen einer Rückrufaktion vom Hersteller o.ä. der Patient einen gleich wirksamen andersartigen Ersatz bekommen soll.
Im Muster 16 könnte ich ja dann einfach 1 Zeile Freitext machen mit "Ersatzverordnung gemäß §31...) - aber das eRezept sieht solche Freitexte ja, wenn ich es richtig verstanden habe, wohl so frei nicht mehr vor?!?
Gibt es konkrete Vorgaben lt. Spezifikation dazu ?