Nun, da alle Apotheken E-Rezept-fähig sind, stellt unsere Praxis vermehrt E-Rezepte aus. Hier zwei Praxiserfahrungen:
Im ersten Fall wollte die Apotheke ein Rezept ändern, um das Original- statt Rabattmedikament ausgeben zu können. Zunächst wollten sie von uns ein geändertes Papier-Rezept bekommen. Zunächst haben wir auch versucht, das E-Rezept zu stornieren, dies ging aber nicht. Nach Rücksprache mit ihrem Techniker hat die Apotheke die gewünschte Änderung nun im E-Rezept vornehmen können.
Im anderen Fall war das verschriebene Medikament nicht vorrätig. Das Alternativmedikament hat eine andere Darreichungsform (Tropfen statt Tabletten, wenn ich mich recht erinnere). Daher bitten sie um Stornierung des E-Rzeptes und Ausstellung eines neuen Rezeptes für das Alternativmedikament.
In beiden Fällen haben wir versucht, das E-Rezept zu stornieren, was in folgender Fehlermelung resultierte:
ZitatTask must not be in progress for users other than pharmacy, but is: in-progress
Was heißt das? Klingt für mich danach, dass das E-Rezept bereits bei der Apotheke in Bearbeitung ist... Auch wenn dort steht "users other than pharmacy". Jedenfalls können wir es offenbar nicht mehr stornieren.
Es ist wohl so, dass die Apotheke den Status umschalten kann und auch ihrerseits das Rezept stornieren kann und man dann als Praxis nicht mehr stornieren kann. Die Fehlermeldung sind aktuell leider noch etwas kryptisch.
Zitat von pdk im Beitrag #1Das Alternativmedikament hat eine andere Darreichungsform (Tropfen statt Tabletten, wenn ich mich recht erinnere). Daher bitten sie um Stornierung des E-Rzeptes und Ausstellung eines neuen Rezeptes für das Alternativmedikament.
Ist diese Vorgehensweise denn generell zulässig/empfehlenswert?
Und was ist mit dem alten Rezept, was von der Praxis nicht storniert werden kann? Eigentlich kann der Arzt doch kein keine neues Rezept ausstellen, wenn das alte noch gültig ist, oder?
ZitatConflict Die Anfrage wurde unter falschen Annahmen gestellt. Das E-Rezept befindet sich bereits in Belieferung
Es ist also so, dass der Arzt ausschließlich dann das eRezept löschen kann, wenn niemand "den Finger darauf hat". Ergo müsste erst die Apotheke wieder freigeben, dann kann der Arzt löschen. Oder der Apotheker löscht es selbst.
Die "Umwandlung" von Tabletten in Tropfen kann der Apotheker auch selbst vornehmen - in Rücksprache mit dem Arzt.
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Zitat von MLangguth im Beitrag #4Nach Rückmeldung einer Quelle aus der gematik scheint die Fehlermeldung falsch formuliert zu sein.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich leite es an unseren PVS-Hersteller weiter.
Update zu den vorliegenden Fällen: Die Apotheke hat es geschafft, beide Rezepte selbst zu ändern. Es ist daher OK, dass der Stornierungsversuch der Praxis abgelehnt wurde, damit die Apotheke die geänderten Rezepte abrechnen kann.
In einem der beiden Fälle war es so, dass neben dem zu ändernden Medikament ein zweites, nicht zu änderndes Medikament auf dem selben E-Rezept stand. Hier konnte die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt nur die Verordnung des zu ändernden Medikamentes in ihrem System "unwiderruflich vernichten". Die Apotheke hat also eins von zwei Medikamenten storniert, das Rezept als ganzes aber nicht. Der Arzt hat dann ein neues E-Rezept mit dem passenden Ersatz-Medikament erstellt. Das neue Medikament hatte wohl nicht nur eine andere Darreichungsform, sondern u.a. auch eine andere Wirkstoffdosis, jedenfalls wollte (oder konnte) die Apotheke dies nicht eigenmächtig ändern.
Ich kann nicht genau sagen, ob die Apotheke es in diesem Fall auch selbst hätte ändern können. Die Apotheke ist da selbst noch im Lernprozess, wie das technisch und organisatorisch läuft.
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Danke für die Rückmeldung. Ja, wir alle sind noch am lernen, das trifft es ganz gut. Aber es wird ja kontinuierlich besser...🙂
Zitat von pdk im Beitrag #5Die Apotheke hat also eins von zwei Medikamenten storniert, das Rezept als ganzes aber nicht.
Da liegt noch ein Missverständnis vor: Jede Verordnung ist immer ein eigenes Rezept! D.h. verordnet ein Arzt drei Medikamente, dann schreibt er ein Muster-16 mit drei Verordnungszeilen darauf. Wird aber das gleiche als eRezept verordnet, dann wären es drei eigenständige eRezepte, jeweils mit einer Verordnung.
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auf Ihren Hinweis hin habe ich mal nachgeschaut, wie ein E-Rezept mit zwei Medikamenten bei uns aussieht.
Auf dem Papierausdruck befindet sich oben rechts ein großer QR-Code, darunter sind die beiden Medikamente aufgeführt mit jeweils einem eigenen QR-Code daneben.
Genau: Neben jeder Verordnung ist ein 2D-Code für die Verordnung (=1 Rezept). Der große 2D-Code rechts oben ist ein "Sammelcode" über alle Einzelcodes, enthält also bei den maximal möglichen 3 Verordnungen auf einem Ausdruck sozusagen die 2D-Codes aller drei Verordnungen.