Nach meinem Verständnis "sollte" jeder approbierte Arzt über einen HBA verfügen, schlussendlich ist dieser ja auch der Sichtausweis für den Arzt.
Ob im KH-Alltag ein HBA benötigt wird, hängt von der Signaturrichtlinie des KH ab. Wenn jeder einzelne Klinikarzt eAU und NFDM signieren soll, benötigen diese einen HBA. Wenn die hausinterne Signaturrichtlinie sagt, dass Dokumente, die nach außen gehen (also auch eAU und NFDM) nur vom Oberarzt oder Chefarzt signiert werden dürfen, dann läuft nur bei diesen Abends ein Stapelsignaturvorgang über alle Dokumente, die über Tag in dessen Verantwortungsbereich aufgelaufen sind.
Das heißt nicht, dass ich Letzteres empfehlen würden. Nur, dass es denkbar wäre. Entsprechend im eigenen Haus nachfragen, wie die Unterschriftenrichtlinie zu eAU und NFDM aussehen soll...
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Zum Thema HBA und NFDM: Laut PDSG sind Krankenhausärzte ja von der Verpflichtung auf Wunsch einen Notfalldatensatz zu erstellen ausgenommen.
Wie ist das beim Auslesen der Notfalldaten. Zum Auslesen bei regulärer Aufnahme reicht die SMC-B aus. Wird für das Auslesen im Notfall, also ohne die Zustimmung des Patienten ein HBA benötigt? Oder reicht auch hier die SMC-B?
Wenn ich es richtig sehe verursacht der hba auch laufende Kosten oder? Es sollte schon klar bzw. sinnvoll sein bspw. 100 Klinikärzte damit auszustatten. Wie ist mit anderen Berufsgruppen Sozialarbeiter, Therapeuten oder bspw. Psychologen?
Ja, der HBA kostet Geld, daher sind diese Überlegungen grundsätzlich richtig. (Wie es mit der Finanzierungsvereinbarung für den KH-Bereich aussieht, kann ich aktuell nicht sagen. Vielleicht kann hier jemand helfen?)
Wie ich das sehe: WENN ein Klinikarzt heute Dokumente, die nach außen gehen (wie z.B. ein Entlassbrief), händisch unterschreibt, dann sollte er auch einen HBA haben, um diese zukünftig per QES unterschreiben zu können. Wenn ein Klinikarzt nach Unterschriftenrichtlinie nur interne Dokumente unterzeichnen darf, benötigt er - bislang! - keinen HBA.
Bislang heißt, dass die TI-Anwendungen den HBA nicht verlangen, außer zum signieren von NFDM und der eRezepte. Beides ist aber für den KH-Bereich kein muss. Möchte sich ein KH hier aktiv beteiligen (was sehr sinnvoll wäre!), dann brauchen die Klinikärzte einen HBA.
HBAs sind auch für andere approbierte Berufe verfügbar: Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten Weitere bislang noch nicht.
Für den nicht-approbierten Bereich ist der eGBR daran die Herausgabe von Berufsausweisen zu organisieren (die ebenso eine QES ermöglichen). Wann das soweit sein wird muss man noch schauen. In den TI-Anwendungen spielen diese Karten bislang keine Rolle.
Ich habe eine Frage zur Nutzung des HBA bei der Aktualisierung des eMP. Ist bei der Aktualisierung des eMP im Rahmen des Entlassmanagements im Krankenhaus ein HBA notwendig oder wird mit der SMC-B signiert?