Und was gilt eigentlich allgemein bezüglich NFDM/eMP Datensätzen hinsichtlich Speicherort, Speicherformat, Speicherdauer?
Gibt es eine Maximalzeit, dass ich die Daten nach Einlesen sehen kann? Gilt es für die Dauer einer speziellen Session?
Oder ist vorgesehen und gewollt, dass im PVS diese Daten für einen gewissen Zeitraum X oder mit Datumstempel dauerhaft in die Akte des Patienten integriert werden?
Und wie ist es mit Speicher/(Zwischen?)Ablageort dieser ausgelesenen Daten- gibt es hierfür Vorgaben, die zu beachten sind?
Laut Praxisinformation der KBV werden die Datensätze (NFD/eMP) im Regelfall als Kopie im Primärsystem der Praxis abgelegt, sobald sie von der eGK ausgelesen oder aber im Primärsystem erstmalig erstellt werden. Meines Wissens gibt es hier kein Begrenzung was die Speicherdauer betrifft.
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Vielen Dank schonmal für diese Antwort- @MLangguth gibt es darüber hinaus auch noch mehr Infos auch seitens Gematik/Spezifkation ... was hierfür genau vorgesehen ist- weil da durchaus die Meinungen je nachdem auseinanderzugehen scheinen: also ich hab an anderer Stelle auch schon im mündlichen Austausch die Version (allerdings ohne weitere Quellenangabe) gehört, dass die Notfalldaten nur 24h gespeichert werden dürfen und danach aus dem System gelöscht werden wieder... somit wäre die beste Basis für weitere Klärung der Frage denke ich, was Miss G. Matik;-) da vorgibt- können Sie ggf. - ehe ich mich da selbst durch alle Texte durchlese- einen für diese Fragestellung passenden Link schicken? Danke im Voraus:-)
Mir ist keine Regelung bekannt, dass NFD, DPE oder eMP nach 24h im PVS gelöscht werden müssen. Dies wäre auch widersinnig (und vermutlich nicht rechtskonform), denn diese Daten sind Fremdbefunde und müssen daher wie alle anderen Fremdbefunde in der eigenen Akte persistiert werden (mit den entsprechenden gesetzlichen Mindest-Vorhaltedauern).
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