Wie ist das für uns Zahnärzte bzgl. NFDM und eMP bzgl. Datensätze ändern/Signatur...
Bei NFDM bin ich recht sicher, dass für Read Authentfizierung SMC -B reicht- für schreiben aber EHBA QES nötig ist.
Aber wie ist das bei eMP - genauso ? Implementierungsleitfaden Gematik sagt da was komisches, was ich mal so eben nicht beim ersten lesen verstehe, nämelich:
Das klingt für mich so, als ob explizit Signatur nicht vorgesehen ist- würde für mich bedeuten: Zahnärzte dürfen also einen eMP nicht selbst bearbeiten und neu schreiben schon gar nicht... im KZBV Skript dazu steht hingegen das nicht so ausschließlich: da steht nur sehr weich: "nach möglichkeit ist das Sache des Hausarztes, dürfen tun wir aber auch"...
Was ist richtig? denke mal , das ist Spezialfrage für @MLangguth
Zahnärzte haben hier die gleichen Rechte wie Ärzte:
Notfalldaten dürfen gelesen und geschrieben werden
eMedikationsplan darf gelesen und geschrieben werden
(die SMC-B reicht zur Authentisierung)
Bevor die Notfalldaten neu oder geändert auf die eGK geschrieben werden dürfen, müssen sie mittels HBA signiert werden (QES). Der eMP wird hingegen nie signiert. Von keinem.
Beantwortet das bereits die Fragen? 😊
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VIelen Dank, ja, Fragen sind damit beantwortet- allerdings lese ich daraus, dass ich zwar bei den Notfalldaten, nicht aber beim eMP Sicherheit habe, dass es ausschließlich Arzt mit EHBA geändert hat- und dass ich somit auch nicht arztbezogen im Haftungsfall rückverfolgen kann, wer was ggf. geändert /eingetragen hat- heißt im Umkehrschluss: über Berechtigungen für emP beim AIS /PVS nachdenken ist wichtig, Prozesse für Einträge sehr klar beschreiben und schauen, ob es dann zumindest im PVS/AIS eine gute Historisierung für eMP Einträge /Änderungen/Löschungen gibt ...:-)
Protokolliert muss werden, das kann eine Signatur alleine nicht leisten: s. § 309 Abs. 1 SGB V.
Wer wann auf Daten des NFD und des eMP zugegriffen hat wird auf der eGK protokolliert.
Zudem regelt § 339 Abs. 3 SGB V, dass auf NFD und eMP nur mit SMC-B (in Verbindung mit HBA) zugegriffen werden darf UND wörtlich heißt es dann: "Es ist nachprüfbar elektronisch zu protokollieren, wer auf die Daten zugegriffen hat und auf welche Daten zugegriffen wurde." Das kann im Prinzip dann nur über das PVS erfolgen inkl. eines Berechtigungskonzepts...
spielt keine rolle aber interessante und hilfreiche infos werden hier gern gesehen, egal wie komplex oder geek-artig geschrieben. mich interessiert das persöhnlich sehr, was denn nun alles protokolliert wird von akteuren des gesundheitssystems.