An welche Empfänger ist der Versand von eArztbriefen eigentlich datenschutzrechtlich zulässig?
Im Einzelfall stellt sich die Frage, wer auf Empfängerseite eigentlich Zugriff auf die empfangenen eArztbriefe hat. Hier mal verschiedene Arten von VZD-Einträgen, die ich gefunden habe:
1. Name und KIM-Adresse im VZD deuten auf exakt eine natürliche Person als Empfänger hin 2. Zwei oder drei Namen im VZD --> in allen gefundenen Fällen handelt es sich um um Gemeinschaftspraxen 3. Name und KIM-Adresse eines MVZs 4a. Name eines MVZs mit 19 KIM-Adressen in einem einzigen VZD-Eintrag, deren Adressen wiederum auf verschiedene Abteilungen schließen lassen 4b. KIM-Adresse der in diesem Fall passenden Fachabteilung aus 6a, dessen Chefarzt einen Arztbrief bekommen soll
Meine Vermutungen sind: 1. Optimalfall = Versand dorthin kein Problem 2. Hier handelt es sich um Gemeinschaftspraxen, meine Vermutung wäre daher, dass der Versand zulässig ist (bei postalischen Briefen steht vermutlich auch oft der gesamte Praxisname drauf) 3. Empfängerkreis zu groß, ggf. könnte man das MVZ bitten, für die dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte persönliche KIM-Adressen anzulegen 4a. Wie 5. 4b. Hier ist die Frage, ob es ausreicht, an die Fachabteilung zu schreiben, oder ob man den Chefarzt bitten sollte, sich eine eigene KIM-Adresse zuzulegen.
Hm, also datenschutzrechtlich- solange die Zieladresse grundsätzlich stimmt, sehe ich da in keiner der Konstellationen ein grundsätzliches Problem, sofern es sich nicht grad um Sachen handelt, die Sie, wenn es ein Brief classic analog gewesen wäre, mit "persönlich! Vertraulich+zu Händen von" auf dem Umschlag geschickt hätten- soll eine Info wirklich nur der Zielkollege via KIM bekommen und es darf /soll keiner Mitlesen, wie Beispiel 1, dann wäre es sogar - jedenfalls nach meinen Erfahrungen- nur dann mit Beispiel 1 umgesetzt, wenn der Kollege ein ehba-basiertes KIM Konto hat, wo nur er selbst dann die nachrichten abrufen kann- und unter der Voraussetzung, dass der EHBA verantwortungsvoll immer nur bei ihm ist und nur er selbst ihn einsteckt und selbst die PIN eingibt.
Der Praxisalltag sieht im Moment aber sowieso noch deutlich anders als dass man das ansatzweise sicher wüsste , wer es dort, wo man es hinschickt, lesen kann /darf bei KIM:
aktuell ist eher nach meinem Eindruck die Phase: können wir überhaupt schon und wer kann schon und wenn ja wie viele...die weiteren Fragestellungen: wer soll überhaupt KIM Mails anschauen, lesen, bearbeiten dürfen- das ist nochmal ganz anderes Thema- viele Praxen sind, weil jede Adresse kostet ja auch extra, derzeit mit einem smc-basierten KIM Sammelkonto unterwegs- so wie natürlich- das muss man fairerweise auch sagen, jede Praxis nur einen Briefpostkasten hat- soweit stimmt die Analogie, allerdings- daher finde ich das Thema von Ihnen sehr wichtig- es muss erstmal Bewusstsein dafür herrschen, dass wir im Moment mit "KIM" so sicher und verschlüsselt das auch alles im Außenverkehr ist, im Innenverkehr der Praxis wenn KIM Mail erstmal angekommen ist, also alles offen ist - somit auch daher - ganz wichtig- erstmal festgelegt werden muss, wer , wie es für Analogbriefeingang sicherlich auch definiert wurde längst, KIM können sollen darf und wer nicht.
Allerdings: wenn ich wirklich vertraulich was haben will per KIM und ich hab nur das eine Konto und mehrere MitarbeiterInnen haben Rechte für KIM lesen, dann hab ich in der Konstellation ein Problem, was ich mit Brief analog (der ja zumindest i.d.R. noch zu ist und da steht drauf :persönlich!) so nicht gehabt hätte. Das steht auch fest.
Meiner Meinung nach bleibt bei KIM in der Konstellation, wie wir es hier bekommen haben, und in dem Intermediärstand, in dem sich zu dem Thema die meisten Praxen noch befinden, nur , dass wir Kollegen/Praxen, die wir häufig anmailen möchten, wenn wir mit denen kimmen wollen, erstmal fragen, wie es bei denen mit KIM gehandhabt wird, welche Adresse gewünscht ist -und wer bei denen die KIM Mails abrufen und lesen darf- und ggf. dann hat man zumindest etwas sicherheit, zu wissen, wer es liest und wer sicher nicht.
Anbei noch ein paar persönliche Erfahrungen aus bisherigen KIM Mailings mit Partnerpraxen
1. Hausarztpraxis: per KIM angemailt, weil es eine KIM Adresse im VZD bereits gibt - da keine Reaktion 2x per KIM nachgehakt, dann weil der Patient und ich nicht länger warten wollten pseudonymisiertes Fax classic geschickt - Reaktion innerhalb von 2h: und sorry, ja, wir haben schon eine Adresse, aber funktionieren tut das noch nicht hier richtig, das nutzt noch keiner.... =) seither rufe ich erstmal an und frage, ob KIM überhaupt schon richtig geht und auch vor allem genutzt wird praktisch
2. MKG Praxis per KIM angemailt. Röntgenbilder und Arztbriefe auf diesem Weg geschickt- mich schon gefreut, dass ich jetzt nicht mehr pseudonymisieren brauche, sondern offen reden kann- Behandler 1 der Praxis hat mir auch paar Mal geantwortet gehabt- alles fein- nur fiel mir mit der Zeit auf, dass die Patienten, die bei Behandler 2 waren, überzufällig oft berichteten, der Dr. habe von mir noch gar keine Infos erhalten obwohl ich einen Roman geschickt hatte- nachgefragt telefonisch: Aussage Mitarbeiterin: "also KIM nutzt er nicht, er arbeitet von zu Hause, da hat er kein KIM- wir bearbeiten das...ok- dann drucken Sie es ihm bitte aus und legen es ihm hin- nein ausdrucken sollen wir aus umweltgründen auch nicht... wir speichern nur die RöBilder- ist gut, wenn man das dann mal damit erfährt und dann doch wenn es wichtig ist, vorerst bis das geklärt ist wieder an KIM vorbei pseudonymisierte Ergänzungs-Mails zähneknirschend schickt
3. nächste MKG Praxis : gefragt:vorsorglich: haben Sie KIM ? "ja" - fein, und können Sie auch KIM ? "ja" - oh, noch feiner, - dann kann ich also dem Dr. die Arztbriefe so schicken und er mir auch "nein, wir nutzen KIM nur für Röntgenbilder" - ok, danke, na ja , gut zu wissen...
Ihre Erfahrungen, dass versendete KIM-Nachrichten nicht gelesen werden, musste wir leider auch mehrfach machen.
Zwar haben mittlerweile viele Ärzte eine KIM-Adresse, allerdings scheint es für einige bisher eine reine Pflichterfüllung wegen eAU-Pflicht und Druck der KVen zu sein, oder sie haben noch technische Probleme.
Ein Problem bei den MVZs und Kliniken ist, dass diese meist nur eine KIM-Adresse für die gesamte Einrichtung haben. Die dort tätigen Ärzte haben in der Regel keine eigene im VZD eingetragene KIM-Adresse.
Es stellt sich daher die praktische Frage, ob die KIM-Adressen solcher Einrichtungen als eArztbrief-Empfänger taugen oder nicht.
Interessant wäre auch, ob es irgendwelchen Druck auf die Kliniken gibt, ihren Ärzten persönliche KIM-Adresse bereitzustellen. Die aktuelle Situation kommt einem KIM-Boykott der an Kliniken/MVZ tätigen Ärzte gleich.
Zitat von Junioruser1976 im Beitrag #2dass wir Kollegen/Praxen, die wir häufig anmailen möchten, wenn wir mit denen kimmen wollen, erstmal fragen, wie es bei denen mit KIM gehandhabt wird
Genau so handhaben wir es auch. Die anzuschreibenden Praxen bekommen von uns einen schriftlichen Fragebogen, ob Sie KIM lesen oder nicht. Wer nicht mit Ja antwortet, bekommt vorerst kein KIM, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass KIM auch gelesen wird.
Auf meinen bisher einzigen telefonischen Nachfrage-Versuch wusste die Empfangsmitarbeiterin am anderen Ende der Leitung mit KIM gar nichts anzufangen. VZD-Eintrag natürlich vorhanden. Nachfrage beim Arzt ergab: Nein, nutzen wir nicht. Seitdem fragen wir nur noch schriftlich nach.