Zitat von FS007 im Beitrag #17Hoffentlich kommt die Gematik nicht irgendwann auf die Idee, nach der Neu-Erfindung von E-Mail und Whatsapp auch noch den Anrufbeantworter neu erfinden zu wollen und uns damit zwangszubeglücken.
Trollige Formulierung. Die gematik nutzt Email, also die etablierten Protokolle. Sie erfindet doch eben gerade kein neues Protokoll, sondern bedient sich eines bekannten Protokolls, was deutlich größere Freiheit für den Nutzer bedeuten dürfte (MUA seiner Wahl zB). Auch wurde sich eines schon existierenden Protokolls bedient für TIM. Zumal WhatApps ja nun auch nicht den Messenger "erfunden" hat. ;)
Dass man leider Zwang anwenden muss, um die Sicherheit der schützenswerten Daten zu erreichen, wird doch immer wieder deutlich, auch durch Wortmeldungen hier im Forum.
Zitat von FS007 im Beitrag #16Natürlich glaube ich Ihnen. Das Problem ist allerdings, das die darin zum Ausdruck kommende Rechtslage bzw. Rechtsauffassung nicht zur Realität paßt. Die Gründer oder Betreiber von Whatsapp wären hierzulande wohl schon im Knast. Und was sollen wir mit den gut 50 Mio. Menschen machen, die jeden Tag per Whatsapp gegen die DSGVO verstoßen ?
In diesem besprochenem Fall verstößt nicht der Hersteller des Messenger gegen die DSGVO, sondern derjenige, der das Produkt anwendet - also Sie als Zahnarzt. Ich bin geneigt diesen Fall einfach mal an den Landesdatenschützer weiterzugeben. Dann können Sie ihre "interessante" Sichtweise zur Rechtslage gerne mit diesem diskutieren... (ohne Worte!)
Zitat von FS007 im Beitrag #19Gegen den Schutz schützenswerter Daten gibt es nichts einzuwenden. Die Frage ist nur, was "schützenswert" ist. Und da sind wir in diesem Lande doch auf dem Holzweg in Richtung Irrenhaus .
Was schützenswert ist, ist gesetzlich geregelt. Gerne mal in die entsprechenden Paragraphen reinschauen. Finde ich die Regelung gut? Nein, ich finde sie zu streng. Behaupte ich deshalb, dass diese Frage offen ist? Nein, denn es ist eben geregelt - und Unternehmen haben sich solange daran zu halten, bis etwas anderes geregelt wird. Ja, so ist das in einem Rechtsstaat nun mal.
Könnten wir hier wieder ein wenig sachlicher werden?
Das Problem "ständig besetzt" liegt natürlich daran, dass das Anrufaufkommen in der Praxis hoch ist. Und warum ist das so? Weil die Patienten der Praxis überwiegend Ü70 sind und eben nicht mit Smartphone, Mail etc. unterwegs sind. Das sehe ich ja dann bei uns in der Apotheke: Sie können online bei uns bestellen, Sie können Ihr Rezept sicher (verschlüsselt) an uns schicken, wir haben einen AB der drangeht, wenn wir alle vorne beim Kunden sind. Aber: nur ein Bruchteil der Kunden nutzt diese digitalen Werkzeuge. Und auch beim AB wird in 90% der Fälle aufgelegt. Ich habe schon eine Ansage laufen lassen, die den Kunden auf die Online-Abfrage für die bei uns vorrätigen Medikamente macht. Statt das zu nutzen beschweren sich die Leute, dass die Ansage so lang ist.
Digitalisierung soll doch einen Mehrwert bringen. Das Gros der Bevölkerung sieht den aber nicht. Und so lange das so ist, sollte die gematik unbedingt auf die Usability achten. Ich schreibe da gerne noch was im E-Rezept-Bereich, denn das ist für uns wirklich gruselig.
Aber zurück zu KIM: das Ding muss genauso einfach in der Nutzung sein wie die "klassischen" Messanger. Sonst wird sich niemand die dazu passende App installieren und es ist nutz- und werlos. Ich bin gespannt, ob das so kommt, fürchte aber, dass es wieder hochsicher und hochkomplex wird.
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