"Wie bereits bei PTV 3 und PTV 4 Upgrade des Konnektors kommt es auch bei der Bereitstellung des PTV 5-Upgrades des Konnektors zu einer Vertragsverlängerung von 24 Monaten. Dieser Umstand entsteht durch den Anbieter. Unabhängig davon besteht aber weiterhin ein sonderkündigungsrecht bei Praxisende."
Wenn sich bei angenommen zukünftig jährlichen PTV Updates der VPN Vertrag mit dem Anbieter immer um 24 Monate verlängert, ist eine Kündigung des Dienstes für den TI-Anwender kaum möglich, bzw. nur mit erheblichem finanziellen Aufwand zu stemmen. (Zahlung des nicht genutzten Dienstes für längstens 23 Monate). Ist diese Klausel legal? Wieso KOMMT es bei einem Update automatisch zur Vertragsverlängerung? Hat dies evtl. auch technische Gründe? Vielleicht kann hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Ob das legal ist, kann ich als Nicht-Anwalt nicht beurteilen. Die Frage ist: Was für ein Angebot / Paket ist es denn, welches hier mit 24 Monaten Laufzeit versehen wird?
Wenn es z.B. um ein Wartungspaket für den Konnektor geht, dann passt es, weil das neue ePA-Modul Bestandteil des Konnektors ist. Wenn es um die TI-Anbindung an sich geht (also der Vertrag mit dem VPN-ZugD-Anbieter), dann passt es nicht, denn die Erweiterung des Konnektors um das neue Modul hat mit dem TI-Zugang an sich nichts zu tun.