hat hier jemand evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht? Die Krankenhäuser nutzen ja mittlerweile keine BSNR mehr, sondern eine Standortnummer. Die Nummer wird ins gleiche Feld geschrieben wie früher die BSNR. Zertifizierte KIS Anbieter haben dies mittlerweile ja schon geändert. Die Apotheken stellen sich allerdings quer und weisen die Patienten ab, weil die BSNR fehlt. Im Apothekensystem wird nur eine 0 angezeigt in den Feldern. Wir sehen aber im FHIR und im Token Ausdruck, dass die Daten korrekt übermittelt wurden.
Hat da evtl. schon jemand Erfahrungswerte dazu? Die Apotheken stellen sich richtig quer und deren Systeme machen ja nun einmal keine Fehler.
zu dem Thema hatte sich die Hessische Krankenhausgesellschaft wie folgt geäußert: Ab 01.01.2024 ist unter anderem auf Verordnungen von Arzneimitteln im Rahmen des Entlassmanagements zwingend die Standortnummer zu verwenden. Da in dem zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zu schließenden Vertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V die Umstellung von der Betriebsstättennummer zur Standortnummer nicht entsprechend vorgenommen wurde, ist eine Einlösung von Entlassrezepten in öffentlichen Apotheken ab 01.01.2024 nicht garantiert.
Die Einlösung von Entlass-Arzneimittelverordnungen in öffentlichen Apotheken richtet sich insbesondere nach Anlage 8 des zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) abgeschlossenen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V. Im Nachhinein hat die DKG Kenntnis davon erlangt, dass der GKV-SV und der DAV es bisher versäumt haben, den Rahmenvertrag auf die Verwendung der Standortnummer bei Entlass-Arzneimittelverordnungen anzupassen.
Es besteht somit eine Diskrepanz zwischen den rechtlichen Grundlagen. Eine im Rahmen des Entlassmanagements regelkonform ausgefüllte Arzneimittelverordnung entspricht derzeit somit nicht den zwischen dem GKV-SV und dem DAV vereinbarten Regelungen zur Einlösung von Entlass-Verordnungen.
Keine Einigung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband Beim Thema Prüfpflicht herrscht zwischen dem Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband keine Einigkeit. Die Kassen sehen die Apotheken in der Pflicht, die neuen Vorgaben zu prüfen und zu korrigieren – die Anlage 8 zum Rahmenvertrag sollte entsprechend angepasst werden. Doch der DAV lehnte die zusätzlichen Prüfpflichten ab. „In der Folge passen die Regelungen der Anlage 8 RV zur Arzneimittelversorgung nicht mehr zu den Vorschriften an die Entlassverordnungen zwischen GKV-SV, DKG und KBV.“ Somit ist offen, wann bei der Neuerung retaxiert und auch wann geheilt werden darf.
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1) über wie viele Apotheken reden wir und haben alle ausnahmslos dieses Problem? Benutzen die alle das gleiche Softwaresystem? -->Es würde sich lohnen, die Zeit zu investieren, um die Fehlerquelle zu identifizieren. wenn der Fehler bei unterschiedlichen Apotheken- Softwaresystemen auftritt, ist es unwahrscheinlich, dass der Fehler in den Apothekensoftwares liegt, denn dass EINE Software mal einen Fehler hat, kommt vor. Dass mehrere unterschiedliche Softwares DENSELBEN Programmfehler haben, ist praktisch ausgeschlossen. Es gibt hier für die Apotheken auch keine Einstellungen, die man ändern könnte. Das E-Rezept ist für die Apotheken Einbahnstraße, abrufen und abrechnen geht, aber sonst nichts. Es kommt auf den Tisch, was serviert wird. 2) Vielleicht hilft auch die Nachfrage, ob die Rezepte anderer Kliniken ebenfalls diesen Fehler verursachen. -->sollte dieser Fehler auch bei den Rezepten anderer Kliniken in den betreffenden Apotheken auftreten, ist vermutlich in der Apothekensoftware etwas faul oder bei der Gematik (=Es kommt nicht alles durch, was im Verordnungsdatensatz übermittelt wurde)
So oder so: die Apotheke kann das Rezept im beschriebenen Fall nicht abrechnen. Das hat sicher nichts mit Querstellen zu tun, sondern mit dem Selbstschutz vor existenzgefährdenden Retaxationen. Entlass-Verordnungen können schnell in die hunderte bis tausende Euro gehen. Ich könnte auch nicht ruhig schlafen, wenn ich mir Sorgen machen müsste, dass ein Jahr später dutzende Retaxen hereinflattern, die für meinen Betrieb existenzgefährdend sind. Insofern würde sicher ein wenig mehr Verständnis für die Situation des Anderen helfen. Der Frust ist berechtigt, aber er kanalisiert sich falsch, verantwortlich für die immer absurdere Bürokratie und kleinteiligste Regelungen sind die Apotheker schließlich genauso wenig wie Ärzte.
Wir hätten jetzt unseren ersten Fall hierzu, sind aber erst in der Eingrenzungsphase. Betrifft wohl aktuell nur eine einzelne Apotheke. Gibt es hierzu bereits grundsätzlich neue Erkenntnisse/ Entwicklungen? Konnte das bereits sicher auf Probleme in (einigen) Apothekensystemen zurückgeführt werden (aufgrund fehlender Vereinbarungen / Implementierungen)? Wie wäre hier die sinnvollste Vorgehensweise aus Krankenhaus- und Patientenwohlsicht? Muster 16 als Rückfalloption im Bedarfsfall?