Hallo, vermutlich ist die RL nach § 75B SGB V im Bezug auf die Telematikinfrastruktur etwas off topic, allerdings gab es dazu hier schon eine Meldung und für die Ärzte machen wir das mit der IT-Sicherheit ja eh' nur wegen der TI. Deshalb meine Frage: Kann es sein, dass in der kompletten RL der KBV das Thema mobile Arbeit/Homeoffice fehlt? Also im Sinne das Angestellte der Praxis von zu Hause über Internet auf das PVS zugreifen und dort z.B. administrative Tätigkeiten (Abrechnung erstellen, Terminanfragen bearbeiten, etc.) durchführen. Ich finde dazu nichts, es könnte aber auch daran liegen, dass im KBV-Kosmos ein anderer Begriff verwendet wird. Ist zufällig jemand über das Thema in der RL gestolpert?
Wenn die KBV-RL da ausfällt, fällt die Betriebsstätte dann auf die Anforderungen des BSI zu dem Thema zurück?
eine spannende Frage! Ich habe diese (für eine größere Reichweite) auch mal in die Twitter-Bubble geschickt... mal sehen, was wir an Antworten dort & hier bekommen...
Alle aktuellen Infos zur IT-Sicherheitsrichtlinie gibt es auf unserer interaktiven Kommentierungsplattform. Dort sichten unsere Fachleute alles und erweitern gegebenenfalls das Informationsangebot: https://hub.kbv.de/site/its