von "blind schreiben" spricht man, wenn eine Instanz zwar Daten in die ePA schreiben darf, sie aber keine Daten in der ePA sehen kann - noch nicht einmal die selbst geschrieben. Es ist also vielleicht vergleichbar mit dem Brief, den jemand in den Briefkasten einer Person einwirft: Es liefert Daten ab, kann aber nicht sehen was im Briefkasten (oder im Haus) ist und schon gar nicht die dortigen Briefe lesen.
Dieses Verfahren wird für die Kassen angewandt und es wird auch für die DiGA-Anbieter verwendet werden, wenn diese auf Wunsch des Versicherten DiGA-Daten in dessen ePA schreiben sollen. Auch die DiGA-Anbieter werden nur "blind schreiben" können und keine Daten oder sonstige Informationen der ePA lesen oder verändern können.
...das geht übrigens auch für Ärzte & Co: Ein Versicherter kann einer med. Einrichtung Zugriff ohne jede Leserechte gewähren. Die Praxis kann dann kein einziges Dokument der ePA sehen, kann aber "blind" eigene Dokumente hochladen.