Wenn die KIM-Adresse im ersten Anlauf auf die eHBA registriert worden ist (Fehler erkannt) und dies nun auf die SMC-B geändert werden soll: Kann hier eine allgemeingültige Abfolge definiert werden?
Im Moment bin ich bei folgender Reihenfolge (inkl. meiner Fragen): 1. Im PVS entkoppeln/deregistrieren (gilt das dann nur für das PVS oder auch im VZD?) 2. KIM-Adresse neu der SMC-B zuordnen (geht das mit dem "alten" Registrierungscode? ist die alte Adresse "verbrannt" und ich muss eine neue KIM-Adresse beantragen?) 2a. Gibt es potentiell einen zeitlichen Versatz zwischen De-Registierung und erneuter Registierung?
Hat schon jemand Erfahrungen und schenkt mir einen Erkenntnisgewinn? Danke schön!
Technisch muss der Eintrag im VZD entfernt werden und das Postfach nebst Registrierungsinformation beim Anbieter gelöscht werden.
Man sollte mit dem Anbieter sprechen, ob es hierfür ggf. einen pragmatischen Weg gibt. Sofern der Anbieter sich darauf einlässt, kann dieser die Bereinigung vornehmen. Dann sollte die Registrierungs-ID auch für die Neuregistrierung der alten Adresse möglich sein. Die alte Adresse ist m. Wissens nach nur dann "verbrannt", wenn sie nicht für dieselbe medizinische Einrichtung erneut verwendet wird (Missbrauchsschutz).
Nun noch zur obigen Rückfrage: Das PVS sollte sich doch genau so wie ein E-Mail-Client verhalten. Sofern der SMC-B dem selben Aufrufkontext zugeordnet ist, wie der vorherige HBA, und das gleiche Passwort zum KIM-Account verwendet wird, müsste noch nicht einmal die Konfiguration geändert werden. Im KIM-Benutzernamen, der an den KIM-Client als Proxy übergeben wird, ist keine Information zum HBA oder SMC-B gespeichert.