Liebe Forumsgemeinde, bei der Einlösung eines E-Rezepts besteht für die Apotheken bekanntlich die Möglichkeit, etwa bei Teilverfügbarkeit von verschriebenen Medikamenten, nur ausgewählte Verschreibungen einzulösen, sodass die Patientin bzw. der Patient etwa die Möglichkeit hat, nach Rückstellung ausstehender Verschreibungen bei einer anderen Apotheke die verbliebenen Medikamente abzuholen - also eine Teilstornierung durch die Apotheke stattfindet, welche in der TI bekannt gemacht wird.
Situation ist folgende: Patient:in X hat Medikament M 40mg verschrieben bekommen und sucht nun, anstatt einer anderen Apotheke, erneut die Praxis auf, um das Rezept umschreiben zu lassen.
Hat die Praxis die grundsätzlich die Möglichkeit einzusehen, zu welchen Teilen das Rezept bereits eingelöst wurde bzw. welches Medikament die/der Patient:in in einer anderen Apotheke noch einlösen kann?
Hat die Praxis nun grundsätzlich die Möglichkeit, das teileingelöste Rezept noch zu ändern?
Zitat von kranuk im Beitrag #1Hat die Praxis die grundsätzlich die Möglichkeit einzusehen, zu welchen Teilen das Rezept bereits eingelöst wurde bzw. welches Medikament die/der Patient:in in einer anderen Apotheke noch einlösen kann?[
Bei unserer Software (Medistar) ist dies nicht einsehbar. Würde ich aber versuchen, das E-Rezept von einem Medikament zu stornieren und die Apotheke hat es bereits in Bearbeitung, dann würde ich eine entsprechende Rückmeldung/einen Fehler erhalten.
Zitat von kranuk im Beitrag #1Hat die Praxis nun grundsätzlich die Möglichkeit, das teileingelöste Rezept noch zu ändern?[
Jede einzelne Verschreibung wird als ein eigenes E-Rezept behandelt und kann damit auch einzeln storniert werden. Ändern geht generell nicht. Wenn der Patient also auf einen Schwung drei Medikamente verordnet bekommen hat, dann kann die Praxis jede einzelne der drei Verschreibungen separat stornieren. Aber natürlich nur dann, wenn die Apotheke die Stornierung nicht blockiert (das hängt vom jeweiligen E-Rezept-Status ab).