einer meiner Kollegen beabsichtigt, im Frühjahr nächsten Jahres eine laufendende Praxis zu übernehmen. Bis jetzt war er angestellter Zahnarzt. Jetzt übernimmt er zum 1.4.2023 eine Praxis. Für ihn ist das die Erst-Niederlassung. Vom 1.1.23 bis 31.3.23 wird er befristet in der Praxis angestellt sein. Danach nahtloser Übergang, dass er ab 1.4. dann Inhaber dieser Praxis ist.
Abgeberpraxis Ausgangssituation 1 Zahnarzt A, AIS: Z1/CGM, KIM /CGM und Kocobox - bereits neue Version/neue Zertifikatslaufzeit
Neue Praxissituation ab 1.4. 1 Zahnarzt B = neue SMC-B AIS Z1/CGM soll bleiben, möglichst soll der vorhandene Server weiter genutzt werden ob TI Verträge und Hardware TI übernommen werden oder komplett neue TI ist noch derzeit offen Kim Adresse wird neu gewählt , evt. KIM Vertrag alt aber auch übernommen
Frage ist, wie jetzt am besten die TI übernommen /im Zuge von Praxisübernahme weitergeführt wird:
zunächst mal klingt das ja "einfach" - "einfach alles auf die neue SMC-B umswitchen" und gut- auf der anderen Seite :
ist so ein unmittelbarer scharfer Cut vom 31.3. auf 1.4. überhaupt sinnvoll (unabhängig von CGM und der bekannt unentspannten Situation mit Terminen und ob es technisch dann gleich nahtlos alles von einem Tag auf den anderen zum Wunschdatum läuft) ?
Und ist das formal rechtlich usw. überhaupt zulässig , so einen Cut zu machen oder gibt es ggf. doch denkbare Konstellationen für die es nötig wäre, dass der Abgeber selbst mit seiner SMC-B auch noch auf die TI zugreifen können muss nach dem 31.3. für eine bestimmte Zeit?
Aus unser Sicht am meisten Knackpunkt ist KIM: Also grad bei uns Zahnärzten , die wir ja jetzt zu EBZ via KIM genötigt werden noch zusäztlich ab 1.1. 23 - und wenn doch mal RÜckfragen hierzu noch sind über das Abgabedatum der Praxis hinaus z.B. im Zuge von Abwicklung der letzten Abrechnungen usw. Wir überlegen grad, ob es z.B. eine Idee wäre, dass der Abgeber mindestens 1 Monat vor Schließung keinen KIM mehr benutzt, jedenfalls nicht für EBZ bzw. erst gar nicht mehr damit anfängt, damit sicher keine schwebenden Verfahren bis zum 31.3. anhängig bleiben- aber ist das best practice?
Und auch unabhängig von EBZ wäre allgemein bei KIM vermutlich wichtig, dass sich der Abgeber rechtzeitig abmeldet von der TI bei KIM, um auch keine neuen Nachrichten mehr zu bekommen, wobei hier unter Berücksichtigung potentieller Nichtverfügbarkeit der zentralen TI Strukturen eher aber wenige Tage ausreichen sollten als Sicherheitsabstand. Wichtige ist halt, dass sichergestellt ist, dass es zukeinem Informationsverlust kommt.
Weitere Fragen:
wie verhält sich das ganze bzgl. DSGVO: Ich denke da an TI Logs vom KIM , der Kocobox , ggf. auch vom AIS selbst - wo ja je nach Logging Level durchaus auch relevante Datensätze des Altbestandes dann noch auf dem Server rumfliegen, wenn man nicht aktiv was dagegen tut- incl. ggf auch der Frage, wie sich das AIS in Bezug zu den TI Datenbankinhalten verhält - ob das, was auf Praxis alt in die Datenbank via TI gekommen ist, ebenso eine Sperre zu setzen ist, wie auch für die sonstigen Patientenkarteiinhalte.
Und Vertraglich: Wie sieht das aus mit VPN Vertrag, KIM Vertrag , deren Übernahme an einen Abgeber bzw. Kündigung von VPN seitens Abgeber und neuer VPN Vertrag Nachfolger - wer hat da schon gut/schlechte Erfahrungen- was lief dabei gut, was nicht? Wie gut klappt ein KIM Adresswechsel bei CGM innerhalb des gleichen Vertrags? (also alte Adresse Abgeber deregistrieren und neue Adresse Nachfolger mit neuer SMC-B über den gleichen KIM Account registrieren?)
Viele Fragen- hoffe, dass einige hier schon mit ähnlichen Szenarien praktische Erfahrungen haben und berichten können:-)
Zu den ganzen juristischen und vertraglichen Fragen kann ich leider nichts beitragen (ich könnte nur Meinungen abgeben - aber das hilft ja nicht wirklich).
Generell würde ich eine Übergangszeit empfehlen, in der die alte SMC-B inkl. altem KIM-Postfach noch aktiv bleibt. Genau für den geschilderten Fall, dass noch "Altlasten" über die alte Praxiskennungen abgewickelt werden müssen. Im Konnektor kann man das über die Mandantentrennung gut abbilden. Wenn es PVS-Seitig (Lizenz)Probleme gibt und es nur um KIM geht, könnte man überlegen nach dem Wechsel das alte KIM-Postfach über einen normalen Mail-Client zu bedienen. Strukturierte Daten wie beim EBZ lassen sich damit aber natürlich nicht sinnvoll bearbeiten. Normale Maileingänge (Nachrichten, Arztbriefe etc.) aber durchaus.
Just my 2 cents.
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