Vielleicht noch zusätzlich interessant: habe hierzu gestern noch festgestellt, dass die Rechte für eAU noch viel zu weit gesetzt waren in der Praxisverwaltungssoftware, weil diese die alten AU REchte vererbt bekommen haben: bislang für nur "AU" schreiben passte das, dass jeder Verwaltungsmitarbeiter lesen, schreiben, ändern, löschen kann- weil das ist ja durchaus auch praktisch, wenn das jeder darf- aber beim Schreiben der eAU geht ja automatisch schon die eAU an die GKV (also WENN! sie rausgeht), raus, wenn die eAU fertig gestellt wird- der MItarbeiter kommt in diesem Szenario erst danach zum Zahnarzt, um das Exemplar für Arbeitgeber und Patient auf Papier unterschreiben zu lassen- er hat dann aber SELBST bereits vorher streng genommen schon mit vollen Rechten mit der SMC-B das Dokument ohne weiteren Rücksprache mit dem Arzt signiert - das wäre bei Papier ein noGo und sollte auch bei eAU so bleiben- musste somit bei den Berechtigungen so einiges nachjustieren im PVS diesbezüglich- ein Hinweis vom PVS Hersteller dazu war bislang nicht erfolgt...
Klar, mit EHBA + PIN wäre nix passiert, wenn (!) das schon gegangen wäre, aber im an sich technisch zulässigen Ersatzverfahren müsste ja auch SMC-B Signatur dann entsprechend geschützt sein, dass nur der Arzt darf in dem Fall dann...
ZitatWenn eine eAU bei der kranken Kasse eingeht, die nur mit SMC-B signiert ist, betrachte ich mich für diese AU grundsätzlich als nicht verantwortlich. Wenn die Kassen eAU's akzeptieren, die quasi von einer Helferin unterschrieben sind - bitte schön, mir egal.
Dann nehme ich an, dass Sie angestellter Zahnarzt sind? Ansonsten haften Sie als Praxisinhaber selbstverständlich für das, was mit Ihrer SMC-B signiert wird. Kein Vertun an dieser Stelle.🤷♂️
Da kann ich Ihnen nur raten einmal Kontakt mit Ihrer KV aufzunehmen und sich bestätigen zu lassen, dass Sie für Ihre Karte haften. Die SMC-B ist hier dem Praxisstempel vergleichbar. Als Praxisinhaber haften Sie für die sachgerechte Nutzung Ihres Praxisstempels - natürlich auch für die Aktionen Ihrer Mitarbeiter mit Ihrem Stempel.
Die Tendenz "hauptsache digital und dann ist Unterschrift egal" haben wir ja auch schon bei anderen Sachen: und sogar noch ohne SMC-B und ohne KIM
Stichwort : Zahnärzteportal AOK- da darf ich ja auch - wie mir gesagt wurde- wenn ich es täte - den HKP für Zahnersatz plötzlich niedrigschwellig und "ohne Unterschrift" einreichen als hochgeladenes PDF - und alle sind glücklich--- hingegen kriegt man das gleiche HKP-Formular, wenn man es in Papier ausdruckt und die Unterschrift vergisst- postwendend als "nicht zu bearbeiten wegen Formfehler " von der Krankenkasse nach ca. 3 Wochen (Dauer, für die Tour de Scanzentrum + anschließende Bearbeitung) zurück... ;-)