Stimmt es, dass die Sanktionierung einsetzt wenn das "aktuelle" Release der ePA, also 2.5 , nicht installiert ist und wie verhält sich das, wenn der Konnektor 2.5 noch gar nicht unterstützt?
Zitat von ThMueller im Beitrag #1und wie verhält sich das, wenn der Konnektor 2.5 noch gar nicht unterstützt
Genau diese Fragen sind aus meiner Sicht offen, da in der Verordnung des BMG nicht geregelt. Der vage Verweis auf die aktuelle Version einer Anwendung trägt nicht, da die gematik selbst keine Anwendungsversionsnummern vergibt (leider!), sondern nur die Komponenten und Fachdienste mit Versionsnummer versieht (den sogenannten Produkttypversionen, PTV). Sieht man schön an Anwendungsbackend (ePA Aktensystem PTV2.5) und Konnektor (PTV5).
Dazu kommen eben die angesprochenen Nicht-Verfügbarkeiten von passenden Konnektor-Versionen.
Hier bräuchte es dringend ein Klarstellung durch das BMG. Ist seit Monaten offen...
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@Lauterbach Was hatten Sie denn hier geantwortet- schade, dass das schon wieder gelöscht ist...warum wurde der Beitrag entfernt?
@MLangguth Meine Anmerkung aus der Praxis zu dem Thema: Im Moment bin ich eher froh über die unklare Formulierung - denn so kann ich wenigstens meine Eigenerklärung jetzt noch guten Gewissens unterschreiben: denn in der jeweils aktuellst verfügbaren Version hab ich alles hier aufgespielt- wobei das halt nur Formalismus letztlich ist : denn das heißt nicht, dass die Sachen streng genommen alle funktionieren und alles können, was sie sollen (jedenfalls nicht bei Stichwort epA, NFDM, emp)- zur Zeit kann ich z.B. epA nichts mehr hochladen seit(!) 2.5 , NFDM und emP könnte ich bis heute bei meiner Software höchstens vorhandene Informationen anschauen aber nicht bearbeiten oder ändern oder selbst was Neues eintragen)... hier müsste jedenfalls dringend geregelt werden dann falls man da mal mehr Klarheit schaffen will, was gelten soll, dass jedenfalls nicht wir Ärzte finanziell bei funktionellen Defiziten der aktuellsten Versionen , für die wir nichts können, abgestraft werden sondern allenfalls der Softwarehersteller , der nicht rechtzeitig liefert- oder ggf. noch die Stellen davor, die es ggf. durch kurzfristige neue Vorgaben unmöglich machen, dass der Softwarehersteller rechtzeitig was vernünftiges überhaupt ausliefern kann.
Zitat von Junioruser1976 im Beitrag #5@Lauterbach Was hatten Sie denn hier geantwortet- schade, dass das schon wieder gelöscht ist...warum wurde der Beitrag entfernt?
sind Sie heute das erste mal im Internet? man spricht hier auch gern von der Butter auf die Fische ><((((*> trolle nicht füttern !
@MLangguth Meine Anmerkung aus der Praxis zu dem Thema: Im Moment bin ich eher froh über die unklare Formulierung - denn so kann ich wenigstens meine Eigenerklärung jetzt noch guten Gewissens unterschreiben: denn in der jeweils aktuellst verfügbaren Version hab ich alles hier aufgespielt- wobei das halt nur Formalismus letztlich ist : denn das heißt nicht, dass die Sachen streng genommen alle funktionieren und alles können, was sie sollen (jedenfalls nicht bei Stichwort epA, NFDM, emp)- zur Zeit kann ich z.B. epA nichts mehr hochladen seit(!) 2.5 , NFDM und emP könnte ich bis heute bei meiner Software höchstens vorhandene Informationen anschauen aber nicht bearbeiten oder ändern oder selbst was Neues eintragen)... hier müsste jedenfalls dringend geregelt werden dann falls man da mal mehr Klarheit schaffen will, was gelten soll, dass jedenfalls nicht wir Ärzte finanziell bei funktionellen Defiziten der aktuellsten Versionen , für die wir nichts können, abgestraft werden sondern allenfalls der Softwarehersteller , der nicht rechtzeitig liefert- oder ggf. noch die Stellen davor, die es ggf. durch kurzfristige neue Vorgaben unmöglich machen, dass der Softwarehersteller rechtzeitig was vernünftiges überhaupt ausliefern kann.
solange man sich an die regeln gehalten hat, warum dafür abgestraft werden? besser gefragt: wer will das produktiv nutzen? man kann froh sein, seiner arbeit nachzugehen und von dem kram erstmal verschont zu werden. Sie nutzen solutio produkte. die firma muss das selbst lösen.