eben komme ich aus einer Runde, in der (nebst vielen anderen) die Frage im Raum stand, ob unsere Einrichtung (Klinik mittlerer Größe) die Kosten für alle nötigen eHBAs übernimmt. Die Detailfragen, dies sich dann natürlich ergeben, sind: Was geschieht bei Weggang eines Mitarbeiters? Was geschieht, wenn ein MA wegen mehrfacher Falscheingabe der PIN (dazu gibt es hier schon ein Thema) seinen eHBA dauerhaft deaktiviert. Finanziell lässt sich das relativ eindeutig (wenn auch unschön) regeln, ebenso wie die Frage, was geschieht bei Weggang mit klinikfinanziertem eHBA. Die Deaktivierung hat aber ja noch eine andere Dimension: im Grunde genommen (und beim eRezept auch ganz real) kann der MA in diesem Fall einen Teil seiner Dienstverpflichtungen vorübergehend nicht mehr wahrnehmen. eine andere Färbung bekommt diese Frage, wenn der Besitz eines eHBAs als Einstellungsvoraussetzung festgeschrieben wird. Hat dazu jemand ein Nähkästchen, aus dem er mal plaudern möchte?