man liest ja oft, dass man den HBA bei Nutzung der Komfortsignatur jeden Abend wieder wegschließen soll.
Da der HBA ja bei der Komfortsignatur bis zu 24 h (haben es in unserem Konnektor auf 18 h eingestellt) gesteckt und genutzt werden kann, stellt sich in unserer Praxis die Frage, ob der HBA nicht auch dauerhaft im KT eingesteckt bleiben kann.
Allerdings müsste man dann wohl eine bauliche Vorkehrung treffen, in der das KT eingeschlossen werden kann?
Zitat von pdk im Beitrag #1Da der HBA ja bei der Komfortsignatur bis zu 24 h (haben es in unserem Konnektor auf 18 h eingestellt) gesteckt und genutzt werden kann, stellt sich in unserer Praxis die Frage, ob der HBA nicht auch dauerhaft im KT eingesteckt bleiben kann.
Es ist eine Frage der Haftung: Bei dem HBA handelt es sich um eine Signaturkarte. Diese sind personengebunden, der Inhaber hat die Verpflichtung (über AGBs / Nutzungsbedingungen auch vertraglich geregelt), dass er jederzeit die Kontrolle über diese Karte haben muss. Ja, ich weiß, schwer zu erreichen. Die Karte aber über Nacht in einem anderen Gebäude lassen wird im Schadensfall als grob fahrlässig eingestuft werden.🤷♂️
Es ist also wie immer im Leben: Hält man sich an alle Vorgaben, ist es öfter etwas "unbequem". Weicht man von den Vorgaben ab, übernimmt man damit persönliche Haftung.
Das ist beim HBA übrigens kein Sonderthema der gematik oder der TI, sondern gilt für alle Signaturkarten nach eIDAS.
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