Wenn die Direktzuweisung eines Zytostatika-eRezepts vom KH-Arzt an die KH-Apotheke durchgeführt wird, muss dies per KIM erfolgen oder darf das auch über das Primärsystem abgewickelt werden?
Ich bedanke mich für Erfahrungen, Hinweise und Meinungen! Zanko
ich glaube per KIM aber das ist nicht erlaubt da nach § 31 Absatz 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch (SGB V) im Rahmen der Arzneimittelversorgung in der GKV die freie Apothekenwahl gewährleistet ist.
Für Zytostatika gibt es eine Ausnahmeregelung, hier gilt nicht das Verbot der Direktzuweisung (ich kann leider gerade den zugrundeliegenden Paragraphgen nicht benennen). Und nur um diese geht es.